Dayli-Frauen fordern ihre Rechte ein

DayliFrauen fordern ihre Rechte
DayliFrauen fordern ihre Rechte(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Viele Mitarbeiterinnen erwägen, ihre Arbeit noch vor Ablauf der Kündigungsfrist niederzulegen. Einige aber wollen aber noch durchhalten

Wien/Es. Nach der Schließung von 355 Filialen bei der Drogeriekette Dayli finden diese Woche für die Mitarbeiterinnen in ganz Österreich Betriebsversammlungen statt. Am Mittwoch fanden sich in Wien über hundert Betroffene ein, um sich beim Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA), einer Einrichtung von Arbeiterkammer (AK) und Österreichischem Gewerkschaftsbund (ÖGB), über ihre Rechte zu informieren.

Die gefragteste Information des Tages betraf den „berechtigten vorzeitigen Arbeitsaustritt“. Dieses Recht besteht, wenn den Mitarbeiterinnen Entgelt vorenthalten wurde. Das ist bei Dayli der Fall (Juni-Gehalt). Die Schlangen vor dem Informationsstand, bei dem die Austrittsformulare verteilt werden, zeigen: Viele Dayli-Frauen wollen von diesem Recht Gebrauch machen.

Bei berechtigtem Austritt gelten dieselben Ansprüche wie bei einer Kündigung, wenn man den Anspruch innerhalb eines Monats nach der Kündigung bzw. Schließung geltend macht. „Wenn man hingegen einfach so nicht mehr in der Arbeit auftaucht, ist das ein Entlassungsgrund“, sagt Karin Ristic vom Wiener Insolvenzschutzverband.

Schlimm für Alleinerzieherinnen

Einige wollen aber noch durchhalten: „Unsere Filialen haben noch offen. Wir warten ab“, sagt ein Trio, das sich zur Rauchpause zusammengefunden hat. Plan B hätten sie derweil keinen. „Als Verkäuferin im Einzelhandel zu arbeiten, wäre der logische Schritt“, sagt eine junge Frau. Der Gehaltsausfall im Juni sei schlimm, aber nicht existenzbedrohend. „Weil ich einen Freund habe, der verdient.“ Wirklich schlimm sei es für alleinerziehende Mütter. Von denen gebe es einige bei Dayli.

Die Mühlen für finanzielle Hilfe mahlen indes langsam. Erst im Oktober werden die Forderungen der Dayli-Frauen vom Insolvenzentgeltfonds abgegolten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.07.2013)

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