Der Konflikt um Kredite in Milliardenhöhe dürfte vor mehreren Gerichten ausgetragen werden. Am Dienstag gibt es bei der Hypo eine Hauptversammlung.
Wien/Höll. Am 25.November beginnt vor dem Landesgericht München der Prozess der Bayerischen Landesbank (BayernLB) gegen die die Kärntner Hypo. Bei dem Streit geht es um Kredite von über vier Milliarden Euro, die von der BayernLB in mehreren Tranchen gewährt wurden. Die Hypo weigert sich, das Geld zurückzuzahlen. Sie beruft sich dabei auf das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz, in dem geregelt sei, dass in einer Krise gewährte Kredite von Gesellschaftern als eigenkapitalersetzend zu werten seien.
Die BayernLB behauptet dagegen, dass es sich hier um normale Kredite handelt, die von der Hypo zu tilgen seien. Die BayernLB reichte ihre Klage in München ein. Lange Zeit war umstritten, ob ein deutsches Gericht überhaupt zuständig sei. Denn in der Auseinandersetzung geht es um das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz. Nun ist geklärt, dass die Causa an mehreren Gerichtsstandorten ausgetragen wird.
Denn das Landesgericht München betonte in einem Schriftsatz, dass es nicht für „Ansprüche aus Inhaberschuldverschreibungen“ und für die „negative Feststellungsklage hinsichtlich möglicher Rückzahlungsansprüche der Beklagten“ zuständig sei. Das bedeutet laut Angaben der Hypo, das Landesgericht München habe die Zuständigkeit für Ansprüche in der Höhe von 2,55 Milliarden Euro abgelehnt. Am Dienstag gibt es bei der Hypo eine Hauptversammlung. Dabei wird fixiert, dass die Bank vom Staat 700 Millionen Euro bekommt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.07.2013)