Die frühere Justizministerin wird verdächtigt, ihren Vorzugsstimmenwahlkampf 2006 mit Geldern der Telekom Austria geführt zu haben. Ob Anklage erhoben wird, ist noch offen.
Im Zusammenhang mit der mutmaßlich illegalen Parteienfinanzierung des BZÖ hat die Staatsanwaltschaft Graz seit Anfang August 2012 auch gegen Ex-Justizministerin Karin Gastinger ermittelt. Behördensprecherin Barbara Schwarz gab nun am Dienstag bekannt, dass diese Ermittlungen seit April abgeschlossen sind. Der geheime Vorhabensbericht, der einen Anklage-Entwurf oder den Vorschlag, das Untreue-Verfahren gegen Gastinger und drei weitere Verdächtige einzustellen, enthält, liegt bereits im Justizministerium, teilte Reinhard Kloibhofer, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Graz, mit.
Gastinger wird verdächtigt, ihren Vorzugsstimmenwahlkampf bei der Nationalratswahl 2006 mit Geldern der teilverstaatlichten Telekom Austria geführt zu haben, die dafür 240.000 Euro zur Verfügung gestellt haben soll. Diesbezüglich wird seit 18. Juli in Wien unter anderem gegen Gastingers langjährigen Pressesprecher Christoph Pöchinger, den Ex-BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer, der die "Schmiergelder" aufgestellt haben soll, den Ex-BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher und Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer verhandelt.
Befangenheit: Verfahren in Graz
Das Verfahren gegen Gastinger wird aus Befangenheitsgründen in Graz geführt. Zum Kreis der insgesamt vier Verdächtigen, die in die Steiermark delegiert wurden, zählt auch ihr Ex-Kabinettschef Michael Schön, bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Graz. Dieser sei "im Vorhabensbericht enthalten", sagte Schwarz.
Schön war nach dem Ende der Ära Gastinger vom Palais Trautson ins Graue Haus gewechselt, wie das Wiener Straflandesgericht im Volksmund genannt wird. Dort machte er bei der Staatsanwaltschaft Karriere und wurde schließlich als Korruptions-Bekämpfer an die Zentrale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) ernannt. Dass gegen Schön Ermittlungen wegen möglicher Beteiligung an einer Untreue-Handlung - Strafdrohung: Immerhin bis zu zehn Jahre Haft - aufgenommen wurden, hatte für den "Korruptionsjäger" keinerlei berufliche Konsequenzen. Er wurde bis zur Klärung der gegen ihn gerichteten Vorwürfe nicht außer Dienst gestellt, wie WKStA-Sprecher Erich Mayer erläuterte: "Der Kollege war und ist noch immer bei uns tätig."
(APA)