Der neue Rechtsschutz des Einzelnen gegenüber der Verwaltung hätte sich einen besseren Start verdient.
Am 1. Jänner 2014 beginnt eine neue Ära des Rechtsschutzes: In allen Angelegenheiten der Verwaltung, von Abgaben bis Zivildienst, kann nach der ersten Instanz sofort ein Gericht angerufen werden, mit Richtern als weisungsfreien Organen. Ein großer Zugewinn an Rechtsstaatlichkeit.
Leider ist es eine sehr österreichische Lösung geworden. Statt dass die neuen Richter einen einzigen Dienstgeber hätten, gibt es deren elf: Neun Länder, das Kanzleramt und das Finanzministerium kochen ihre eigenen Süppchen. Vor allem aber kursieren seit den ersten Bestellungen Gerüchte, dass da und dort die politische Nähe mehr zählte als die Eignung. Nun darf – auch politisches – Engagement nicht bestraft werden. Aber an dieser heiklen Grenze zwischen Politik und Recht hätte glasklar offengelegt werden müssen, welche Kriterien den Ausschlag gegeben haben, warum die Auserwählten die Besten sind. Und wer sich beworben hat, aber nicht genommen wurde, sollte sich wehren können – auch mit rechtlichen Mitteln.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.07.2013)