Verfassungsgericht hebt Facebook-Verbot für ORF auf

VfGH hebt FacebookVerbot fuer
VfGH hebt FacebookVerbot fuer(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der ORF darf wieder auf Facebook vertreten sein. Das Facebook-Verbot verstoße gegen Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht in dem im ORF-Gesetz verankerten Facebook-Verbot für den öffentlich-rechtlichen Sender eine verfassungswidrige Bestimmung. Diese verstoße gegen die gewährleisteten Rechte der Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitag. Ab der Kundmachung der Entscheidung in den kommenden Tagen sei das Verbot somit aufgehoben (Link zur Entscheidung).

Der ORF kann sich aufgrund dieser Entscheidung des VfGH in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter frei bewegen. Zum Tragen sei dieses Verbot allerdings ohnehin nicht gekommen, so Holzinger, da der VfGH bereits "aufschiebende Wirkung" erteilt hatte.

Der VfGH sieht keine besonderen Umstände, welche das Facebook-Verbot für den öffentlich-rechtlichen Sender rechtfertigen würden, heißt es in der Entscheidung. Dem ORF sei es somit unzulässigerweise verwehrt gewesen, die sozialen Netzwerke zur Kommunikation zu nutzen. Auch vor dem Hintergrund des EU-Beihilfenrechts gebe es dafür keine unionsrechtliche Verpflichtung.

Obwohl sich der ORF nun frei in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter bewegen kann, darf er übrigens laut VfGH keine eigenen derartigen Plattformen gründen und betreiben - was ohnehin keine Intention gewesen sein dürfte. Diese Passage des ORF-Gesetzes sei "angesichts der besonderen Stellung des ORF im Wettbewerb mit privaten Rundfunkanbietern" nicht verfassungswidrig, heißt es in der Entscheidung.

Wrabetz: "Einsatz hat sich gelohnt"

Naturgemäß erfreut über die Entscheidung zeigte sich ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz: "Der Einsatz hat sich gelohnt, wir freuen uns mit unserem Publikum. Es ist erfreulich, dass der Verfassungsgerichtshof unseren Argumenten gefolgt ist und diese europaweit einzigartige Beschränkung in Österreich nicht Platz greift - ein Meilenstein", sagte der ORF-Generaldirektor zur APA.

"Verbot war unverhältnismäßig"

Wichtig sind für den ORF-Chef vor allem zwei Aussagen im VfGH-Erkenntnis. Das Gericht habe demnach festgehalten, dass es zugunsten des Wettbewerbs sehr wohl Beschränkungen für den ORF geben kann, aber es müsse Verhältnismäßigkeit gegeben sein. "Dieses Verbot war unverhältnismäßig. Das ist wesentlich auch über den Anlassfall hinaus", betonte Wrabetz.

Weiters habe der VfGH festgehalten, dass der ORF zwar nicht selbst soziale Netzwerke betreiben darf, "aber dass wir sie nutzen können, um mit unserem Publikum zu kommunizieren". Die ursprüngliche gesetzliche Formulierung hätte diese Interpretation übrigens ermöglicht, von den Medienbehörden sei dies aber in der Folge zu eng interpretiert worden.

39 Facebook-Seiten beanstandet

Die Vorgeschichte: Medienbehörde KommAustria und Bundeskommunikationssenat (BKS) hatten im Frühjahr 2012 festgestellt, dass die Facebook-Aktivitäten des ORF nicht mit dem ORF-Gesetz im Einklang sind. Die KommAustria hatte 39 entsprechende Facebook-Angebote des öffentlich-rechtlichen Senders beanstandet (Link zum Bescheid).

Darunter etwa die Seiten der Radiosender Ö3, FM4 und Radio Wien, jene von "Zeit im Bild", "Report", "KulturMontag", "Willkommen Österreich", "Helden von Morgen", "Club 2" und "Bürgerforum" sowie die Seite des ORF Shops.

Der ORF beim BKS dagegen Beschwerde eingelegt. Dieser lehnte die ORF-Berufung als unbegründet ab, woraufhin sich ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz an Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof wandte.

Im Juni 2012 hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) dem ORF aufschiebende Wirkung eingeräumt. Im November bestätigte der Gerichtshof das sogenannte Facebook-Verbot für den ORF. Parallel lief ein Verfahren vor dem VfGH, bis zu dessen Entscheidung war das Verbot außer Kraft.

ORF will weitere Angebote starten

"Wir können damit unsere Facebook-Angebote Ö3 und FM4 weiter betreiben und werden auf dieser Basis weitere Angebote starten. Wir wollen diese Möglichkeit der Kommunikation mit dem Publikum auf Augenhöhe verstärkt auf Unternehmensebene, auf Senderebene und auf Sendungsebene betreiben", skizzierte Wrabetz die Marschrichtung der weiteren Social Media-Aktivitäten des ORF. "Es gilt aber auch, dass wir keine Kommerzialisierung dieser Möglichkeiten ins Auge fassen, und wir werden auch keine kommerziellen Kooperationen eingehen."

VÖZ: "Verbot existierte nur auf dem Papier"

"Meilensteine im Sinne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sehen anders aus", meint Gerald Grünberger, Geschäftsführer des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ). "Gerade am Tag der Eröffnung der Salzburger Festspiele beziehungsweise im angesichts angekündigter Kürzungen im Kulturbereich, ist es wohl etwas zynisch von einem Meilenstein zu sprechen, vor allem wenn das so genannte ORF-Facebook-Verbot de facto nur am Papier existiert hat, da sich der ORF die meiste Zeit ohnehin nicht daran gehalten hat."

Der VÖZ unterstütze die Linie des ORF, dass es in Zukunft keine kommerziellen Deals zwischen dem gebührenfinanzierten Rundfunk und Facebook geben darf, so Grünberger. Die höchstgerichtliche Entscheidung sei zur Kenntnis zu nehmen.

Beanstandet

Die 39 ORF-Angebote auf Facebook, die die Medienbehörde dem ORF untersagte.

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(APA)

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