Gegen alle Instanzen: Kampf ums Kind

Gegen alle Instanzen: Kampf ums Kind
Gegen alle Instanzen: Kampf ums Kind(c) Clemens Fabry
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Der Obsorgestreit um Sofia sorgt für Emotionen: Die Sechsjährige soll nach Italien zu ihrem Vater gebracht werden, der Mutter droht Haft. Für Mittwoch ist eine Demo geplant.

Wien. Der Streit um ein Kind ist immer kompliziert, aber in Zeiten der globalisierten Beziehungswelt noch ein wenig mehr. Je öfter Liebesbeziehungen über Ländergrenzen hinweg eingegangen werden, desto vertrauter werden Bilder, wie sie derzeit durch die Medien gehen: Die Niederösterreicherin Doris Povse sitzt mit ihrer sechsjährigen Tochter Sofia und verzweifeltem Gesicht im Grünen. Der Aufenthaltsort: unbekannt. Denn Povse kämpft dagegen, dass ihr die Tochter nach vier Jahren abgenommen und zum Vater nach Italien gebracht wird. Dieser hat in Venedig das Sorgerecht erstritten. Das Mädchen aber, so sagt zumindest die Mutter, soll sich weder an den Vater erinnern, noch ein Wort Italienisch sprechen. Morgen, Mittwoch, findet auf dem Ballhausplatz eine Demonstration statt. Quasi ein letztes Aufbegehren in einem Fall, in dem so gut wie alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Denn mehrfach haben Gerichte entschieden, dass das Mädchen nach Italien muss.

Die Geschichte beginnt 2008, als Doris Povse mit ihrer kleinen Tochter Hals über Kopf Italien verlässt. Der Freund soll sie geschlagen haben, behauptet Povse. Daraufhin entbrennt ein Rechtsstreit, der teilweise gleichzeitig in zwei Ländern geführt wird. Einerseits wird Doris Povse nach ihrer Flucht im August 2009 im Bezirksgericht Judenburg (sie lebte damals in der Steiermark) die Obsorge für ihre Tochter zugesprochen. Andererseits hat mittlerweile der Vater in Italien die Obsorge für seine Tochter beantragt. Hier entscheidet das Gericht Venedig im Juli 2009, dass das Kind nach Italien zurückgeführt werden muss. Damit dann über die Obsorge in Italien verhandelt werden kann.

Doch Povse weigert sich, mit dem Kind zurückzukehren. Währenddessen mahlen die Mühlen der italienischen Justiz weiter. Grund ist das Haager Übereinkommen über Kindesentführung sowie die Brüssel-IIa-Verordnung, auf die sich Mauro A., der Vater von Sofia, beruft. Diese Abkommen legen Regeln für internationale Streitfälle im Sorgerecht fest. Zuständig für ein Urteil ist demnach das Gericht aus dem Land, aus dem das Kind von einem Elternteil weggebracht wurde. Da Sofias Mutter das Kind im Alleingang von Italien nach Österreich brachte, ist also die italienische Justiz zuständig.

Höchstgerichte: Italien zuständig

In Venedig wird Sofias Mutter sodann das Sorgerecht für ihre Tochter im November 2011 abgesprochen – Povse hat sich ja geweigert, das Kind zurück nach Italien zu bringen. Sie beruft nicht gegen dieses Urteil. Dafür versucht sie es an anderen Stellen. Um die Rückführung zu verhindern, geht sie vor den Obersten Gerichtshof (OGH), vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Aber alle Gerichte betonten, dass Italien für das Urteil in der Sache zuständig sei und Österreich daher gar nicht mehr in der Sache prüfen dürfe, bei wem das Kind am besten aufgehoben ist.

Es vergehen Jahre. Sofia wird sechs. Sie lebt im Bezirk Baden, hat einen kleinen Halbbruder bekommen. Doch laut den Urteilen muss Sofia nach Italien. Ein Antrag auf Aufschiebung der Vollstreckung des Urteils wird vor Kurzem abgelehnt. Als kürzlich der Gerichtsvollzieher vor dem Haus steht, sind Sofia und ihre Mutter aber auf Urlaub – und halten sich seither versteckt.

Auch strafrechtlich droht der Mutter Ungemach, weil sie sich dem Gericht widersetzt: In Italien wurde sie wegen Kindesentführung (nicht rechtskräftig) zu 15 Monaten Haft verurteilt. Zusätzlich hat der Kindesvater seine Ex-Partnerin auch in Österreich angezeigt. Jetzt laufen hier ebenfalls strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, weil die Mutter den hiesigen Gerichtsbeschlüssen nicht nachkommt, das Kind zurückhält. Als Höchststrafe drohen drei Jahre Haft. Zusätzlich zum italienischen Urteil, weil es sich um zwei zeitlich unterschiedliche Fälle der Kindesentziehung handelt, so die Staatsanwaltschaft.

UN-Konvention als Strohhalm?

Einzig über einen Rekurs von Povses Anwältin Astrid Wagner wurde noch nicht entschieden. Sie beruft sich auf die UN-Konvention über die Rechte der Kinder und will, dass ein im Juni 2013 veröffentlichtes Gutachten über die psychischen Folgen der Rückführung für Sofia vor Gericht beachtet wird. Demnach könnten der Sechsjährigen psychische Folgen bis zur Persönlichkeitsstörung drohen. Auch Jugendanwältin Monika Pinterits und Psychoanalytikerin Rotraud Perner haben sich kritisch zur Rückführung geäußert. Zudem versuchen die Unterstützer der Mutter mit Politikern und Prominenten öffentlichen Druck zu erzeugen – auch wenn die Rechtslage gegen einen Verbleib der Tochter in Österreich zu sprechen scheint.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.08.2013)

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