Asylwerber als "kriminelle Vereinigung"?

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Asylwerber als "kriminelle Vereinigung"?(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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In der Causa Servitenkloster ist eine Anklage nicht nur wegen Schlepperei möglich.

Wien/Apa. Gegen mehr als zehn Personen wird derzeit von den Staatsanwaltschaften Wien und Wiener Neustadt wegen Schlepperei ermittelt, drei Verdächtige waren vor ihrer Festnahme im ehemaligen Servitenkloster in Wien untergebracht. Einen zeitlichen Rahmen gebe es bei den Ermittlungen nicht, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Diese seien jedenfalls noch nicht abgeschlossen.

Eine Anklage ist jedoch nicht nur wegen Schlepperei möglich, welche in Paragraf 114 des Fremdenpolizeigesetzes geregelt ist. In Absatz 4 heißt es dort nämlich: „Wer die Tat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung oder auf eine Art und Weise begeht, dass dabei das Leben des Fremden, auf den sich die strafbare Handlung bezieht, gefährdet wird, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen“.

Damit kämen wiederum Paragraf 278 Strafgesetzbuch beziehungsweise der eben erst vom Nationalrat entschärfte Mafiaparagraf 278a ins Spiel, welche sich mit „kriminellen Vereinigungen“ auseinandersetzen. Letzterer zielt auf sogenannte „kriminelle Organisationen“ ab und ist auch beim Tierschützerprozess angewendet worden, bei dem ebenfalls die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt federführend war.

Die Unterstützer der im Servitenkloster untergebrachten abgelehnten Asylwerber sowie deren Rechtsvertreter beantragten indes Akteneinsicht bezüglich der drei festgenommenen Flüchtlinge, was in dieser Woche geschehen soll. Samstagabend hatten sie zudem vor dem Eingang zum SPÖ-Sommerfest vulgo „Kanzlerfest“ gegen das Vorgehen friedlich protestiert.

Mehr Schlepper als 2012

Die Zahl der an der Grenze zu Ungarn gefassten Schlepper ist übrigens heuer gestiegen: Gemeinsame Streifen nahmen im ersten Halbjahr 2013 insgesamt 30 Verdächtige fest, um eine Person weniger als im gesamten Vorjahr.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.08.2013)

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