Gernot Rumpolds Ex-Sekretärin sagte in einem Zivilprozess anders aus als nun im Telekom-Strafprozess – und belastete ihren ehemaligen Chef.
Wien. Er war die rechte Hand von Jörg Haider, Parteisekretär, Bundesgeschäftsführer, Wahlkampfmanager und Werbemann der FPÖ: Ohne Gernot Rumpold ging nicht viel in der Partei. Er setzte um, was Haider bestellte. Auch als Rumpold Mitte der 1990er-Jahre aus der FPÖ ausstieg, um mit einer eigenen Werbeagentur zu reüssieren, hielten die engen Bande. Der Kärntner profitierte auch weiter von lukrativen FPÖ-Aufträgen.
So lief es offenbar auch bei jenem „Auftrag“, den Haider 2003 der Telekom Austria erteilte und der jetzt am Wiener Straflandesgericht als „Causa Telekom III“ abgehandelt wird: Die Telekom sollte, so Haiders Wunsch, Rumpold einen Auftrag zuschanzen. Was auch geschah – Rumpold lieferte dafür vier „Konzepte“ und kassierte für seine Agentur MediaConnection 600.000 Euro.
Staatsanwalt Herbert Harammer wirft Rumpold Beihilfe zur Untreue vor, weil die Konzepte „ohne werthaltige Gegenleistung“ gewesen seien. Richter Michael Tolstiuk geht einen Schritt weiter: Im Fall einer Verurteilung könnte es auch „schwerer Betrug“ sein.
Eine aussichtslose Situation also für Rumpold? Haiders Mann fürs Grobe, wie er bezeichnet wurde, hat sich – fast möchte man sagen selbstverständlich – nicht schuldig bekannt. Und er gibt auch kurz vor dem für Freitag geplanten Urteil so schnell nicht auf. „Das ist wie bei Bandion-Ortner (Claudia Bandion-Ortner war Richterin im Bawag-Prozess, Anm.), das ist eine reine Politshow“, ätzte er am Dienstag in die Reportermikrofone. Vor allem der Nachsatz, dass sich der Richter profilieren möchte, dürfte nicht gerade gut angekommen sein.
Gernot gegen Gernot
Ob Rumpold den Großen Schwurgerichtssaal als freier Mann verlässt, wovon er und sein Anwalt Markus Singer ausgehen, ist nicht nur wegen der provokanten Sprüche fraglich. Zum einen hat ihn der ehemalige Telekom-Controller Gernot Schieszler, der nun Kronzeuge ist, schwer belastet. Er sagte, das Geld sei gedacht gewesen, um die FPÖ positiv zu stimmen. Außerdem sei nie geplant gewesen, Rumpolds Konzepte umzusetzen.
Zum anderen spielt Rumpolds Ex-Sekretärin Natascha R. eine wesentliche Rolle. Bei Einvernahmen schilderte sie die Situation bei der MediaConnection. Besonders aufschlussreich ist ein der „Presse“ vorliegendes Protokoll eines Zivilprozesses, in dem der Grün-Abgeordnete Peter Pilz von Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter geklagt worden ist. Pilz hat Kronawetter einen „Komplizen der organisierten Korruption“ genannt, weil dieser das Verfahren gegen das Ehepaar Rumpold in der Eurofighter-Affäre eingestellt hatte.
Am 18. April 2012 erzählt die als Zeugin geladene R., dass Rumpold neben der MediaConnection eine zweite Agentur, die „100 % Communications“ gegründet hat, um Kunden abseits der FPÖ zu betreuen. Unter anderem seien Pressekonferenzen organisiert worden. Eine Rechnung dafür habe 96.000 Euro ausgemacht. Das erschien ihr hoch, sie habe aber nicht nachgefragt. „Dort (bei Rumpold, Anm.) ist man am besten gefahren, wenn man nicht gefragt hat.“ Zumeist seien Rechnungen bei der „100 %“ überhöht ausgestellt worden. Zu Scheinrechnungen meinte R.: „Ich weiß nur, ich habe Rechnungen geschrieben, und anhand der Anzahl der Mitarbeiter in der Agentur weiß ich, das konnten wir einfach nicht machen, nämlich das, was dann verrechnet wurde.“ Die Honorare dürften über die MediaConnection an die FPÖ bzw. das BZÖ geflossen sein.
Geldkuverts im Safe
In der Agentur habe es auch einen Safe gegeben, erzählte R. weiter. Dort „war auch immer Geld drinnen“ – in Kuverts oder Schatullen. Ob die illustren Besucher – von R. wurden Gorbach, Scheibner, Westenthaler und Eccher genannt – Geld erhielten, wusste sie nicht.
R. hat zwar jetzt im Prozess ihre Aussagen relativiert und gemeint, sie sei von den Ermittlern missverstanden worden. Im Zivilprozess hatte sie allerdings behauptet, sie habe das Verhörprotokoll gelesen und als einverstanden bestätigt. Für die Widersprüche dürfte es einen Grund geben. „Rumpold sagte, er werde mich klagen“, meinte R. im Zivilprozess.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.08.2013)