Fahrrad weg: Versicherung zahlt nicht immer

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Fahrraddiebstähle. Viele glauben, in einem solchen Fall zahlt die klassische Haushaltsversicherung. Das stimmt oft nicht: Wird das Rad auf der Straße gestohlen, schaut man meist durch die Finger. Hier helfen nur spezielle Polizzen.

Wien. Zwischen 400.000 und 450.000 Fahrräder kaufen die Österreicher pro Jahr. Und an die 30.000 werden jährlich gestohlen. Der Schaden, den Fahrraddiebe damit anrichten, liegt laut Schätzungen bei rund zehn Millionen Euro. Die meisten Diebstähle geschehen bei Bahnhöfen, Unis, Freizeiteinrichtungen, Geschäften und Lokalen – aufgeklärt werden nicht einmal fünf Prozent.

Eine eigene Fahrradversicherung haben trotzdem nur wenige Radfahrer; viele glauben, ein solcher Schaden sei ohnehin von der Haushaltsversicherung gedeckt. Laut dem Versicherungsvergleichsportal chegg.net ist diese Hoffnung aber trügerisch: 90 Prozent der Haushaltsversicherungen zahlen demnach nur dann, wenn das Rad daheim – zum Beispiel aus dem Fahrradraum des Wohnhauses – gestohlen wurde.

Die Deckungssummen sind unterschiedlich und liegen, wie chegg.net erhoben hat, in einer Bandbreite zwischen 500 bis 5000 Euro, bei vielen Anbietern betrage die Obergrenze 1500 Euro pro Haushalt. Nur eine von zehn Versicherungen biete eine Erhöhung der Deckungssumme an, zwei eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf ganz Österreich.

„Die Presse“ hörte sich bei Anbietern um. Dabei bestätigte sich: Ist das Fahrrad nur im Rahmen der klassischen Haushaltsversicherung mitversichert, gibt es nicht immer Ersatz, sondern nur unter bestimmten Umständen.

Bei der Wiener Städtischen wird der Drahtesel beispielsweise dann mit einem grundsätzlich unlimitierten Betrag ersetzt, wenn sich das Rad in einer versperrten Räumlichkeit befindet, die nur dem Versicherungsnehmer zugänglich ist, wie Robert Ulbing von der Wiener Städtischen erklärt. Das sind die Wohnungsräume selbst oder aber die Einzelgarage bzw. das Kellerabteil. Das Entscheidende dabei: Es muss ein Einbruchdiebstahl vorliegen – und dieser muss bei der Polizei gemeldet werden.

Geschieht der Diebstahl in einem Bereich, der auch anderen Personen zugänglich ist, also etwa im Fahrradraum eines Wohnhauses, zahlt die Versicherung nur dann auch in unbegrenzter Höhe, wenn Fahrradraum und Fahrrad versperrt waren und nachweislich ein Einbruch stattgefunden hat.

Liegt kein Einbruch vor, gelten die Regeln für den einfachen Diebstahl. Das bedeutet: Die Versicherung zahlt maximal 1500 Euro an Entschädigung aus. Das gilt auch, wenn das Fahrrad versperrt auf dem Gang oder etwa in der Tiefgarage verwahrt wurde.

Wird das Rad auf der Straße gestohlen, befindet es sich außerhalb der „Schutzbereichs der Haushaltsversicherung“. Anders ist das jedoch, wenn spezielle Fahrradversicherungen abgeschlossen wurden. Die Zahl der Anbieter ist hier aber überschaubar. Zudem sind solche Polizzen nicht ganz billig. Entscheidet man sich etwa bei der Uniqa für ein solches Produkt, ist das Rad bis zu einem Wert von 7500 Euro versichert. Die günstigste Polizze schlägt mit 50 Euro pro Jahr zu Buche. Zu diesem Preis sind allerdings nur Räder bis zu einem Wert von 1000 Euro versichert. Lag der Preis des Fahrrads zwischen 1001 und 2500 Euro, beträgt die Prämie 75 Euro.

Nachts nur eingeschränkter Schutz

Die Leistung der Versicherung deckt dafür Beschädigungen, Zerstörungen und Verlust des Rades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Brand oder Explosion. Die Polizze greift auch dann, wenn Freunde oder Bekannte das Rad benutzen.

Doch der Versicherungsschutz der Uniqa gilt nicht uneingeschränkt, es gibt gewisse Ausnahmen. Fällt das Rad beispielsweise zwischen 23 Uhr und sechs Uhr einem Diebstahl zum Opfer, zahlt die Versicherung nur dann, wenn die Allgemeinheit zu dieser Zeit keinen Zugang zum Fahrrad hatte. Wird eine Entschädigungsleistung ausbezahlt, fällt zudem ein Selbstbehalt von 20 Prozent je Schadensfall an. Die Entschädigungssumme reduziert sich mit dem Alter des Drahtesels.

Andere Versicherer wiederum setzen bestimmte Schlösser voraus, damit Schäden gedeckt werden. Manche ersetzen ein Fahrrad nur dann, wenn die Neuanschaffung des Rades bei einem vorgegebenen Händler erfolgt. Einige Versicherungen zahlen beispielsweise nicht, wenn Teilschäden entstehen. Bei der Generali werden im Falle von Teilschäden Reparaturkosten ersetzt, maximal aber der Zeitwert.

Wer eine Fahrradversicherung abschließt, muss bei Abschluss der Polizze Rechnungskopien beilegen. Manche Versicherer setzen die polizeiliche Registrierung des Rades voraus. Wer eine normale Haushaltsversicherung besitzt, dem sei die Aufbewahrung des Kaufbelegs empfohlen. Sein Fahrrad zu Dokumentationszwecken zu fotografieren schadet ebenfalls nicht.

Was Sie beachten sollten bei... Fahrradversicherungen

Tipp 1

Haushaltsversicherung. Hier muss man sich die Bedingungen gut anschauen. Für Fahrräder gibt es durchwegs Betragsgrenzen, und die Versicherung zahlt meist auch nur dann, wenn das Rad von daheim entwendet wurde. Das passiert aber nicht gar so oft, häufiger werden Fahrräder auf öffentlich zugänglichen Plätzen gestohlen. Dann schaut man meist durch die Finger. Bei einzelnen Anbietern ist aber eine Erweiterung der Deckung möglich.

Tipp 2

Fahrradversicherung. Spezielle Angebote für Fahrräder gibt es laut chegg.net bei der Grazer Wechselseitigen, der Uniqa und Helvetia. Auch Vereine wie ÖAMTC, VCÖ oder Argus bieten Fahrradversicherungen an, ebenso Sportartikelhändler gleich beim Kauf. Fahrradversicherungen zahlen sich vor allem für teure, neue Räder aus, ersetzt wird normalerweise nur der Zeitwert. Die Kosten und Bedingungen sind sehr unterschiedlich.

Tipp 3

Dokumentation. Wer eine Fahrradversicherung abschließt, muss eine Kopie der Rechnung vorlegen – aufbewahren sollte man das Original aber trotzdem. Hat man nur eine Haushaltsversicherung, ist der Kaufnachweis umso wichtiger, um den Schaden belegen zu können. Eine Identifikationsnummer („Fahrradpickerl“, Codierung) erleichtert das Wiederauffinden des Drahtesels, manche Versicherungen verlangen das sogar.

Tipp 4

Haftpflichtversicherung. Über eine Versicherungspflicht für Radfahrer wurde schon viel diskutiert, es gibt sie in Österreich nach wie vor nicht. Eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen ist aber sinnvoll – entweder als Teil der Haushaltsversicherung oder separat. Als Radfahrer kann man haftbar werden, wenn man einen Unfall verschuldet, aber zum Beispiel auch dann, wenn das abgestellte Fahrrad umfällt und ein Auto beschädigt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.08.2013)

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