Staatsanwalt ermittelt weiter gegen Maschmeyer

Klage. Der Anlegervergleich berührt die Untersuchungen der Justiz im strafrechtlichen Bereich nicht - ermittelt wird wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs.

Wien/Zürich. Mit dem Anlegervergleich zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und dem Finanzberater AWD sind zwar die Sammelklagen der Verbraucherschützer vom Tisch. Auf strafrechtlicher Ebene ist die Causa um angebliche Fehlberatung beim Verkauf von Immofinanz-Aktien aber noch nicht abgeschlossen. Die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre 2011 aufgenommen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, sagte eine Behördensprecherin am Montagnachmittag.

Die WKStA sei über den Generalvergleich informiert. "Das hat per se keine Auswirkungen auf das Strafverfahren. Wir sind verpflichtet, die materielle Wahrheit zu erforschen."
Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft gehen auf eine Strafanzeige des VKI gegen AWD-Gründer Carsten Maschmeyer und weitere (frühere) AWD-Manager im November 2011 zurück. Die Anklagebehörde hat daraufhin Ermittlungen gegen rund 20 Personen wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs aufgenommen.

Der VKI hatte den Managern vorgeworfen, Anleger in betrügerischer Absicht getäuscht zu haben, um möglichst hohe Provisionen zu kassieren. Das Unternehmen hatte das stets vehement dementiert.

Auf Zivilrechtsebene lassen die Konsumentenschützer nun vom Vorwurf der systematischen Fehlberatung beim Verkauf von Immofinanz-Papieren an Kleinanleger ab. Das ist Teil des heute bekannt gegebenen Vergleichs. Die AWD-Mutter Swiss Life zahlt Anlegern, die mit den Aktien Geld verloren haben, 7 Mio. Euro. Ursprünglich hatte der VKI 40 Mio. Euro bei Gericht eingeklagt. AWD heißt seit kurzem Swiss Life Select.

Einigung in VKI-AWD-Klage.

Späte Einsicht bei AWD-Gründer Maschmeyer.

(APA)

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