Neue Gehälter, Zusatzpersonal: Welche Änderungen der Gesetzesentwurf ab 2014/15 für künftige Lehrer bringt.
Wien. Es hat wahrlich lang gedauert, doch nun liegt ein rund 30 Seiten umfassender Entwurf für ein neues Dienst- und Besoldungsrecht für Lehrer vor. Heute, Dienstag, spätestens Mittwoch soll der Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt werden – und zwar ohne die Zustimmung der Lehrergewerkschaft. Darauf haben sich SPÖ und ÖVP geeinigt.
Die Frist für die Begutachtung läuft sechs Wochen. Die SPÖ wollte eine rasche Überprüfung binnen vier Wochen, die ÖVP hatte für eine Begutachtungsfrist von bis zu acht Wochen plädiert. Der Kompromiss bedeutet, dass die Begutachtung rund vier Tage vor der Wahl abgeschlossen ist. Ein Beschluss des neuen Dienstrechts noch vor der Nationalratswahl am 29. September ist damit praktisch unmöglich.
Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) erklärte am Montag der „Presse“, das neue Dienstrecht solle ab dem Schuljahr 2014/15 gelten. Die Änderung betrifft nur neu eintretende Lehrer, auch diese können fünf Jahre lang bis 2019/20 zwischen dem bisherigen System und dem neuen Modell wählen.
Heinisch-Hosek nennt als Argument gegen befürchtete Einkommenseinbußen, dass die Regierung für die Umstellung inklusive zusätzlichen Unterstützungspersonals (2000 Bedienstete) kumuliert gerechnet bis 2054 immerhin elf Milliarden Euro an Mehrkosten lockermacht. „Das neue Dienstrecht ist ein Reformpaket und kein Sparpaket“, betont die Beamtenministerin. In dem Entwurf finden sich großteils die bisherigen Pläne, die für alle Lehrergruppen beginnend in den Volksschulen bis zu den Oberstufen vorgesehen sind:
► Arbeitszeit: Vor allem in puncto Arbeitszeit wird sich für neu eintretende Lehrer einiges ändern. Sie müssten künftig länger in der Schule anwesend sein – nämlich 24 Stunden anstatt der bisher üblichen 20 bis 22 Stunden. Die Lehrergewerkschaft hat der Regierung in dem heftig umstrittenen Punkt Zugeständnisse abgerungen: Wer zusätzliche Tätigkeiten übernimmt – wie das etwa Klassenvorstände und Mentoren machen –, erspart sich bis zu zwei Stunden Unterricht. Die eigentliche Unterrichtsverpflichtung liegt also de facto bei mindestens 22 Stunden.
► Gehalt: Wie die Arbeitszeit war auch deren Abgeltung ein Knackpunkt in den Verhandlungen mit der Gewerkschaft. Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) beschreibt das im „DiePresse.com“-Chat so: „Besonders die AHS-Lehrergewerkschaft ist nicht bereit, Mehrarbeit für mehr Bezahlung zu akzeptieren, ohne genau zu wissen, was junge Lehrer wirklich wollen.“ Der Gesetzesentwurf sieht nun für junge Lehrer höhere Bezüge als bisher vor: Das Einstiegsgehalt beträgt künftig 2420 Euro brutto. Bislang lag das der Volks- und Hauptschullehrer bei 2025 Euro, das der AHS-Lehrer bei 2223 Euro brutto. Außerdem gibt es Zulagen für arbeitsintensivere Fächer. Vorgesehen sind sieben Gehaltsstufen. Im Gegenzug sind die Gehälter am Ende der Berufslaufbahn niedriger als bisher. Im neuen Schema wird dieses für alle Lehrer mit 4330 Euro festgesetzt. Derzeit verdienen AHS-Lehrer nach mehr als 36 Dienstjahren 5139 Euro brutto und Volksschul- sowie Hauptschullehrer 4504 Euro.
► Sonderlösungen: Nach den Verhandlungen mit den Lehrergewerkschaftern in den vergangenen Wochen gibt es nun auch zusätzliche Abgeltungen für besondere Tätigkeiten: Das gilt etwa für Kustodiate, bei denen es „neue Lösungen“ auch für künftige Lehrer geben wird. Entschädigungen für Schulveranstaltungen, etwa Skikurse, wird es ebenfalls weiter geben.
► Unterstützungspersonal: Eine genaue Zahl findet sich nicht im Entwurf. Aber die Regierung geht bei ihren Berechnungen von einer Aufstockung um 2000 Bedienstete aus. Die Gewerkschaft will 13.000.
Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) begrüßte die Zustimmung von Vizekanzler Michael Spindelegger zu einer Begutachtung – in Anspielung auf die Gewerkschaft: „Es kann nicht sein, dass eine Bundesregierung von jemandem erpresst werden kann. Das wäre der Anfang vom Ende."
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.08.2013)