Lehrerdienstrecht erst nach der Wahl

Lehrerdienstrecht erst nach der Wahl
Lehrerdienstrecht erst nach der Wahl(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Die Regierung wird weiter mit der Gewerkschaft verhandeln, warnt aber vor einem Streik. Für die Lehrervertreter entspricht die Vorgangsweise „einem Krankheitsbild“.

Wien/Ett/Red. Die Entscheidung über ein neues Lehrerdienstrecht ist auf die Zeit nach der Nationalratswahl verschoben. Der Gesetzesentwurf wurde zwar am Dienstag für sechs Wochen ohne die Zustimmung der Lehrergewerkschaft in Begutachtung geschickt. Diese endet wenige Tage vor der Wahl am 29. September.

Die Regierungsspitze bekräftigte beim Ministerrat am Dienstag aber, dass nach der Wahl ein neues Dienstrecht kommen werde. Bundeskanzler Werner Faymann pocht trotz der Regierungsverhandlungen auf einen Beschluss noch im heurigen Herbst. Das sei an all jene gerichtet, die meinten, sie würden „mit Zurufen ein Zurück an den Start“ erreichen, richtete er an die Adresse der Gewerkschaft. Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) will jedenfalls sichergestellt sehen, dass die Neuregelung mit dem Schuljahr 2014/15 gilt, im Herbst könnte es für einen Beschluss so weit sein.

„Unmissverständliche Botschaft“

Der Entwurf sieht unter anderem für neu eintretende Lehrer eine Unterrichtsverpflichtung von 24 Stunden – mit Ausnahmen – vor. Das Einstiegsgehalt für alle Lehrergruppen wird 2420 Euro brutto im Monat betragen. Für besonders arbeitsintensive Fächer soll es ebenso Zulagen geben wie für Extratätigkeiten. Anders als bisher soll die Gehaltskurve aber weniger schnell steigen.

Die Lehrergewerkschaft warnte in diesem Zusammenhang stets vor herben Verlusten für die Pädagogen. Sie würden auf die Lebenszeit gerechnet viel Geld – in bestimmten Bereichen bis zu eine halbe Million Euro – verlieren. Die Regierung sieht das völlig anders und spricht von einem attraktiven Gehaltsschema. So würde laut Unterrichtsministerium eine Volksschullehrerin auf Lebenszeit gerechnet fast 50.000Euro mehr verdienen als bisher, bei einem Hauptschullehrer wären es sogar mehr als 85.000 Euro. Einzig die AHS-Lehrer würden unter bestimmten Umständen (siehe Grafik) weniger Geld erhalten.

Angesichts der bestehenden Differenzen kündigte die Regierung bereits an, mit der Gewerkschaft weiterverhandeln zu wollen, auch wenn der Gesetzesplan ohne deren Sanktus in Begutachtung ist. Für Spindelegger ist diese Vorgangsweise eine „unmissverständliche Botschaft“ an die Gewerkschaft, dass man es mit der Umsetzung ernst meine. Er sprach sich aber ausdrücklich für die weitere Einbindung der Lehrervertreter aus, es gebe noch viele Fragen, die im Detail zu klären seien.

Lehrerdienstrecht
LehrerdienstrechtGrafik: Die Presse

Die SPÖ schränkte allerdings den Verhandlungsspielraum ein. Zu etwaigen Änderungen erklärte Ministerin Claudia Schmied: „In der Substanz sicher nicht.“ Für sie bleibt der Entwurf trotz der Proteste der Gewerkschafter „fair“ und eine „attraktive Lösung“. Kanzler Faymann erwartet sich in der Begutachtung sogar „Rückenwind“ für den Entwurf.

Die beiden Regierungsparteien warnten die Gewerkschaft vorsorglich vor Protestaktionen nach Schulbeginn. Spindelegger hielte einen Streik „für kein gutes Signal“: „Wir brauchen ab September wieder einen Schulfrieden.“

„Nicht gefallen lassen“

Schmied appellierte an die Lehrer, die Auseinandersetzung „keinesfalls“ auf dem Rücken der Kinder auszutragen. Selbst Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ), immerhin Ex-ÖGB-Präsident, könnte einen Streik nicht nachvollziehen.

Die Lehrergewerkschafter finden sich mit dem Übergehen vor der Begutachtung nicht ab. Verhandlungsführer Paul Kimberger kündigte eine „klare Reaktion“ an. Die Gewerkschaft werde sich „das nicht gefallen lassen“, erklärte er. Welche Reaktion das sein werde, werde man in den Gremien besprechen. Vor der Wahl sei bei der Regierung „die Panik ausgebrochen“.

AHS-Lehrergewerkschaftschef Eckehard Quin spricht von einem „Kulturbruch“. Zuerst die Begutachtung, dann weitere Verhandlungen, das entspreche „normalerweise einem Krankheitsbild“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.08.2013)

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