Lehrerdienstrecht: Der Professor für alle kommt

Lehrerdienstrecht Professor fuer alle
Lehrerdienstrecht Professor fuer alle(c) Clemens Fabry
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Mit dem neuen Lehrerdienstrecht kommt auch eine einheitliche Verwendungs-Bezeichnung. Das Dienstrecht soll noch im Herbst beschlossen werden.

Das geplante neue Lehrerdienstrecht macht alle künftig neu eintretende Pädagogen zu Professoren - zumindest von der Verwendungsbezeichnung her. Das sieht der Entwurf der in Begutachtung befindlichen "Dienstrechts-Novelle 2013 - Pädagogischer Dienst" vor. Bisher war der "Professor" bzw. die "Professorin" den Lehrern an höheren Schulen vorbehalten.

Ursprünglich war der "Professor" als Amtstitel sogar nur pragmatisierten Lehrern an höheren Schulen vorbehalten. Seit 2006 führen auch Vertragslehrer an höheren Schulen den "Professor" als sogenannte Verwendungsbezeichnung. Im künftigen Dienstrecht, das nur mehr Vertragslehrer vorsieht, ist der Professor als einheitliche Verwendungsbezeichnung für alle Pädagogen geplant. Damit wird nachvollzogen, dass es für alle Lehrer - egal an welcher Schulform sie unterrichten - auch ein einheitliches Dienstrecht gibt.

Der Entwurf sieht unter anderem für neu eintretende Lehrer eine Unterrichtsverpflichtung von 24 Stunden – mit Ausnahmen – vor. Das Einstiegsgehalt für alle Lehrergruppen wird 2420 Euro brutto im Monat betragen.

Wann wird das Dienstrecht beschlossen?

Wann das neue Dienstrecht beschlossen wird, ist derweil noch nicht klar. Vor der Wahl dürfte es sich freilich kaum mehr ausgehen. Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) geht allerdings noch von einem Beschluss des neuen Lehrerdienstrechts im Herbst aus. Sie hofft aber darauf, dass es sich noch vor der konstituierenden Sitzung des neuen Nationalrats Ende Oktober ausgehen würde. "Danach ist es aber immer noch Herbst. Da werden wir es schaffen", so die Ministerin.

Gleichzeitig machte Heinisch-Hosek klar: "An den Grundpfeilern des Entwurfs wird sich nichts ändern." Zu diesen Fixpunkten zählte sie etwa das Stundenausmaß der Unterrichtsverpflichtung und die Anfangsgehälter der künftig neu eintretenden Pädagogen.

Verbesserungsvorschläge der Gewerkschaft

Die Begutachtungsfrist will Heinisch-Hosek nutzen, um die Gewerkschaft zu hören. Diese werde die Frist nutzen, um sich den Entwurf genau anzusehen. Wenn es dann noch "Verbesserungsvorschläge technischer Art" gebe, werde man sich das ansehen. Die Regierung stehe auch für Gespräche bereit - im Moment sehe sie aber keinen Grund, auf die Gewerkschaft zuzugehen.

Den Vorwurf der Lehrervertreter, die Vorgangsweise der Regierung sei einzigartig, wies Heinisch-Hosek zurück: Schon 2010 habe man das Budgetbegleitgesetz ohne Zustimmung der Gewerkschaft in Begutachtung geschickt, auch vor ihrem Amtsantritt habe es 2007 ein ähnliches Vorgehen gegeben. Und der Anschein, die Vorgehensweise der Regierung sei übers Knie gebrochen, könne auch nicht entstehen, nur weil in sechseinhalb Wochen Wahlen seien: Man habe in unzähligen Verhandlungsrunden einen Kompromiss mit den Lehrern gesucht.

Das neue Dienstrecht sieht Heinisch-Hosek nicht als Selbstzweck, sondern als "wichtigen Mosaikstein in einem großen Ganzen". Dies sei die "Schule der Zukunft", die Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) mit vielen Einzelreformen auf den Weg gebracht habe und die man mit dem Ausbau der ganztägigen Schulformen und der Neuen Mittelschule (NMS) weiter vorantreiben werde. "Da ist es unumgänglich, dass wir Junglehrern attraktive Einstiegsgehälter bieten."

(APA/Red.)

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