Was die Republik alles über mich weiß

Republik alles ueber mich
Republik alles ueber mich(c) Splechtna
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Welche persönlichen Daten speichert der Staat eigentlich über mich? Dafür existiert ein (fast unbekanntes) Recht auf Auskunft. Ein Selbstversuch mit Anleitung zum Nachmachen.

Was darf oder muss ein Staat über seine Bürger wissen und speichern? Die NSA-Enthüllungen von Edward Snowden haben dazu geführt, dass sich immer mehr diese und ähnliche Fragen stellen. Wie zum Beispiel: Macht mich das, was die Republik über mich weiß, auch verdächtig?

Nur wenigen ist bekannt, dass sie ein im Datenschutzgesetz verankertes Recht haben zu erfahren, welche Informationen die Behörden über einen führen. Als Journalist wurde mir das selbst erst vor wenigen Monaten bewusst, Mitte Juni siegte schließlich die Neugier. Als Privatpersonen fragte ich bei den für den Sicherheitsbereich verantwortlichen Ministerien für Inneres und Landesverteidigung nach. Ministerien, denen Polizei und Nachrichtendienste unterstehen. Die Anträge schrieb ich nicht auf Firmenpapier.

Zur Beruhigung vorweg: Nein, liebe Leserinnen und Leser, ich werde in keiner bekannten Datenbank als Staatsfeind geführt. Zumindest offiziell nicht. Denn richtig interessant sind in den ausführlichen Antwortschreiben nämlich jene Passagen, in denen steht, dass nichts über mich vorliegt. Klingt seltsam, ist aber so. Mehr dazu später.

Zunächst das Grundsätzliche: Einen Antrag auf Selbstauskunft nach §26 Datenschutzgesetz kann jeder stellen. Einmal pro Jahr steht es Bürgern zu, kostenlos und innerhalb von acht Wochen zu erfahren, was Behörden über einen speichern. Um nicht alle Dienststellen einzeln anschreiben zu müssen, ist es ratsam, sich gleich an ein bestimmtes Ministerium zu wenden und Auskunft darüber zu verlangen, was in allen dazugehörigen Datensammlungen und Dienststellen an Material schlummert. So erfährt man auch von Registern, von denen man vorher gar nicht wusste, dass es sie gibt. Und die man folgerichtig auch niemals angeschrieben hätte. Der bürokratische Aufwand dafür ist – zumindest für den Antragsteller – minimal. Wie das geht?

Auf der Website der Datenschutzkommission (www.dsk.gv.at) steht im Menüpunkt „Arbeit der DSK/Fragen und Antworten/Das Recht auf Auskunft“ ein Musterformular zum Download bereit. Ausfüllen, adressieren, abschicken. Am besten direkt an das Ministerbüro.

Da das Auskunftsrecht aus guten Gründen nur für eigene, und nicht für Daten Dritter gilt, verlangen die Behörden zusätzlich die Kopie eines Personaldokuments. Die Beamten nehmen das sehr genau. Meine Anträge kamen sofort mit dem Hinweis zurück, dass ich doch die Kopie des Reisepasses zur Kontrolle der Unterschrift zusätzlich unterschreiben möge. Gerne doch.

Am schnellsten war dann das Innenministerium. Exakt einen Monat nach meinem Antrag kam der blaue Brief (eigenhändig) an meine Privatadresse. Das Bundesheer ließ sich zwei Wochen länger Zeit, blieb mit einer Bearbeitungszeit von sechs Wochen aber ebenfalls innerhalb der vorgegebenen Frist. Zumindest anfangs recht flott war der Datenschutzbeauftragte von Europol, der über das Innenministerium innerhalb einer Woche von meinem Antrag erfahren hatte, mir meine Daten aus dem Europol-Informationssystem anbot, dafür jedoch – logisch – eine unterschriebene Kopie des Reisepasses wollte. Doch sein Arbeitseifer ließ nach. Die Kopie hat er längst, ich warte noch immer. Anders als in Österreich haben er und seine Behörde allerdings einen Monat länger Zeit.

Was steht nun auf den insgesamt 47 Seiten? Zugegeben: Als Journalist war ich ein wenig enttäuscht darüber, dass weder das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) noch Heeresnachrichtenamt (HNaA) und Abwehramt (AbwA) bekannt gaben, dass ich unter Beobachtung stehe. Der Redakteur als Staatsfeind? Diese Story ist offenbar zu heiß, um wahr zu sein. Hierzulande.

Dabei gäbe es durchaus Anlass für Missverständnisse. Ohne zu viel verraten zu wollen: So mancher meiner Informanten verkehrt – wie notgedrungen manchmal auch ich selbst – in zwielichtigeren Kreisen, am Computer nutze ich Software zum Verwischen von Spuren und für Verschlüsselung. Ein Verhalten, das, wie wir seit Edward Snowden wissen, die NSA grundsätzlich als „verdächtig“ qualifiziert. Sind Österreichs Dienste einfach nur gemütlicher?

Große Schlupflöcher. Nicht automatisch. Alle nämlich antworten für jedes namentlich angeführte Register – allein das BVT nennt deren vier – mit einem Standardsatz: „Es werden keine der Auskunftspflicht unterliegenden Daten über Sie verwendet.“ Klingt beruhigend, ist es aber nicht. Das kann einerseits bedeuten, dass tatsächlich nichts über mich vorliegt. Es kann aber auch heißen, dass das Recht auf Auskunft nicht mehr gilt. Mit genau dieser Formulierung erlaubt der Gesetzgeber Behörden nämlich, sich vor dem verordneten Datenstriptease zu drücken. Das ist zulässig, wenn „verfassungsmäßige Einrichtungen der Republik“, die „Einsatzbereitschaft des Bundesheeres“, „Interessen der umfassenden Landesverteidigung“ oder „Interessen der Republik“ in Gefahr wären. Kurzum, alles, was mit der Arbeit von Agenten zu tun hat. Bin ich also doch ein Staatsfeind?

Immerhin war zumindest den Datenbeständen des Abwehramtes eine Zeile über mich zu entlocken. Vor meiner Zulassung zur Ausbildung zum Milizoffizier haben mich die Schlapphüte offenbar auf meine Zuverlässigkeit überprüft. Fazit damals: „Keine Bedenken“. So steht es in der Akte.

(Ehemalige) Wehrdiener, Berufs- und Zeitsoldaten sollten vorsichtig sein. Blättert man durch seine eigene militärische Vita, versteht man schnell, warum Behörden so sensibel auf Ausbildungen an Waffen reagieren. Kostprobe gefällig? Obwohl ich es eigentlich längst verdrängt habe, man hat mir das Töten mit der Glock-Pistole, der Handgranate und jeweils zwei Typen von Sturmgewehren, Maschinengewehren, Panzerabwehrwaffen und Granatwerfern beigebracht. Nebenbei lernte ich das Funken unter Einsatzbedingungen. Fertigkeiten, die in allen Untergrundorganisationen dieser Welt Begehrlichkeiten wecken. Fertigkeiten, die in den Registern des Bundesheeres säuberlich notiert sind. Mir braucht niemand zu erzählen, dass ich mit dieser Vorgeschichte bei einer längeren Reise nach Pakistan, Syrien oder in eine der Krisenregionen Afrikas nicht als roter Punkt am Radar der Dienste auftauche.

Und sonst? Ich habe vor allem erfahren, dass der Staat nichts wegwirft, was irgendwann irgendwie verwertbar sein könnte. Penibel führt das Innenministerium eine Liste aller Autos, die ich einmal besaß. Tauchen diese – eines wurde verkauft, das andere gestohlen – bei Straftaten wieder auf: Hänge ich dann mit drin? Auch mein gestohlener Reisepass ist vermerkt, die Information darüber ging an alle Staaten der EU. Gespeichert ist all das übrigens nicht bei der Behörde selbst, sondern bei IBM Österreich.

Geringes Interesse. Neben den Daten zu Melderegister und Wählerevidenz habe ich mich über alte Gesundheitsdaten von der Musterung gefreut. Sie zeigen, dass ich 17 Jahre später fitter bin als damals. Ausdauersport wirkt. Andererseits, geht das den Staat etwas an?

Eine Frage, die sich übrigens nur sehr wenige Bürger stellen. Im Verteidigungsministerium verlangte 2011 gerade einmal ein Bürger Auskunft. 2012 waren es fünf, heuer sind es, meine eigene inklusive, sechs. Das Innenministerium stößt auf mehr Interesse. Jährlich informieren sich zwischen 400 und 500 Bürger.

So stellt man den Antrag

Unter Berufung auf §26 des Datenschutzgesetzes hat jeder Österreicher einmal pro Jahr das Recht, von öffentlichen und privaten Datenverarbeitern Auskunft über die mit seiner Identität verknüpften Inhalte zu bekommen. Die Antwort muss innerhalb von acht Wochen erfolgen, für Behörden gibt es eine Reihe von Ausnahmen („nationale Sicherheit“). Wer sich über den Wortlaut des Antrags unsicher ist, kann auf der Website der Datenschutzkommission (www.dsk.gv.at) ein Musterformular beziehen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.08.2013)

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