Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Urlaubsansprüche nicht mehr verjähren können, wenn der Arbeitgeber nicht für den Verbrauch sorgte. Er gibt damit einem gekündigten Wildhüter Recht.
Wer ein Arbeitsverhältnis beendet hat, ohne den Urlaub früherer Jahre verbraucht zu haben, hat ab sofort Chancen auf späte Ersatzzahlungen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nämlich entschieden, dass Urlaubsersatzanspruch eines bestimmten Ausmaßes nicht verjähren kann, wenn der Arbeitgeber nicht dafür sorgt, dass der Urlaub rechtzeitig verbraucht wird.
Unter Berufung auf den EU-Gerichtshof (EuGH) heble der OGH „die im Urlaubsgesetz enthaltene Verjährungsfrist für den Urlaub weitgehend aus“, sagt der Innsbrucker Arbeits- und Sozialrechtsprofessor i. R. Gustav Wachter zur „Presse“. Und: „Für die Praxis ist diese OGH-Entscheidung von enormer Bedeutung.“