Die überwiegende Mehrheit will keine Gentechnik auf dem Teller: Das zeigt eine Umfrage der „Arge Gentechnik“. Die legt auch eine Dokumentation vor, die vom Umweltbundesamt erstellt worden ist. Das Urteil der Experten fällt vernichtend aus.
Begonnen hat die jüngste Debatte mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der 2018 entschieden hat, dass neue Gentechnik wie die bisherige zu behandeln sei - also auch den gleichen Zulassungsbedingungen zu unterwerfen sei. Dennoch ist die EU-Kommission vom EU-Rat aufgefordert worden, eine Studie in Auftrag zu geben, um die Regeln für Gentechnik im Lebensmittelbereich neu zu definieren. Begründung dafür war, dass die Gentechnik von heute anders funktioniere als noch in den 1990er Jahren. Damals bekamen sie von anderen Organismen Zellen implantiert, um auf diese Weise bestimmte Eigenschaften einzupflanzen – etwa die Resistenz gegen Schädlingsbefall oder Pestizide.
Seit etwa 15 Jahren werden bei der „Neuen Gentechnik“ (NGT; bekannt auch unter dem Fachbegriff „Crispr/Cas9“) keine fremden Zellen implantiert, sondern Eigenschaften mittels der Genschere verstärkt oder ausgeschaltet. Das funktioniert nur bedingt. Je komplexer Eigenschaften sind, desto weiter weg ist die Industrie, sie auch in die Realität tatsächlich umsetzen zu können – das gilt etwa für Hitzebeständigkeit.