Defekte Spirale

Doch Schadenersatz für Geburt eines gesunden Kindes?

Frauenärztin bestätigte die ungewollte Schwangerschaft, die Verhütungsspirale war spurlos verschwunden. 

Foto: Clemens Fabry
Frauenärztin bestätigte die ungewollte Schwangerschaft, die Verhütungsspirale war spurlos verschwunden. Foto: Clemens Fabry
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Eine Frau klagte wegen einer defekten Spirale den Hersteller und die Republik. Nun steht eine Befas­sung des EuGH im Raum. Experte sieht nur geringe Chance.

Der Kampf um Schadenersatz für Frauen in Österreich, die sich als Opfer schadhafter Spiralen des spanischen Herstellers Eurogine sehen, könnte in eine neue Dimension treten. Anlässlich der Klage einer Frau, die nach eigenen Angaben infolge der Anwendung eines solchen Verhütungsmittels ungewollt schwanger geworden war und ein gesundes Kind zur Welt gebracht hatte, steht die Einschaltung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Raum.

Der Verbraucherschutzverein (VSV), der die Klägerin unterstützt, sieht schon eine gefestigte Judikatur des Obersten Gerichtshofs in einem besonders sensiblen Bereich des Schadenersatzes ins Wanken kommen. Doch wie realistisch ist diese Einschätzung?


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