Gehaltsangaben

Mindestgehalt im Stelleninserat: Unternehmen schaden sich selbst

MGO
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Jobsuchende machen einen Bogen um Unternehmen, die in Stelleninseraten – wie gesetzlich vorgesehen – nur das Mindestgehalt angeben, ermittelt Julia Brandl in einer Studie.

Bis vor gut zehn Jahren war es in Bewerbungsgesprächen meist so: Erst nachdem die inhaltlichen Fragen geklärt waren, wurde das Gehalt thematisiert. Die gesetzliche Verpflichtung, das Gehalt in internen (Schwarzes Brett usw.) wie externen (Zeitungsinserat etc.) Stellenausschreibungen auszuschildern, veränderte das Bild: Das Gehalt transparent zu machen wurde zur Bringschuld der Arbeitgeber – noch bevor sich überhaupt jemand beworben hatte. Und verschob das Gehaltsthema an den Anfang des Bewerbungsprozesses.


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