Der Verwaltungsgerichtshof verbietet eine außerordentliche Strafmilderung für eine Lenkerin, die mit 1,38 Promille bewusst das Auto stehen ließ.
Wer mit dem Fahrrad oder einem E-Scooter unterwegs ist, braucht nur ein etwas weniger strenges Alkohollimit einzuhalten: 0,8 statt 0,5 Promille, wie es im Auto oder auf Motorrädern gilt. Bei stärkerer Alkoholisierung steigen die Strafen jedoch mit den Promillegrenzen genau gleich an (mehr dazu hier).
Auch eine Strafmilderung ist nicht so leicht zu erreichen, wie selbst das Landesverwaltungsgericht Wien vermeinte. Das musste eine Wienerin an ihrem eigenen Beispiel erfahren; sie war mit 1,38 Promille im Blut auf einem E-Scooter erwischt worden.