Amtshandlung

Türkisch zum Alkotest zitiert

Verständlichkeit zählt mehr als Amtssprache Deutsch, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof.

Den Alkotest zu verweigern wiegt genauso schwer wie mit 1,6 Promille erwischt zu werden. Gilt das auch, wenn ein Verdächtiger nicht auf Deutsch, sondern Türkisch zum Test aufgefordert wurde?


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