Eine neue OGH-Entscheidung klärt wieder einen heiklen Streitpunkt: wer wofür die Beweislast trägt. Teils liest sie sich wie ein zivilrechtliches Lehrbuch – und zeigt, wie diffizil selbst scheinbar Grundlegendes werden kann.
Wien. Bis zu den ersten Gerichtsurteilen im Dieselskandal hat es lang gedauert. Seit einigen Monaten geht es jedoch Schlag auf Schlag. Eine aktuelle OGH-Entscheidung klärt nun neuerlich Grundsätzliches – vor allem, wie sich die Beweislast zwischen Autokäufer und -verkäufer verteilt (1 Ob 149/22a).
Im Jahr acht seit Beginn der Dieselklagen sei damit ein weiteres Kapitel dieser „Geschichte der Unsicherheit in elementaren Rechtsfragen“ geschlossen worden, sagt Rechtsanwalt Benedikt Wallner, der im Anlassfall den Autokäufer vertritt, zur „Presse“. Scheinbar Grundlegendes aus dem Zivilrecht – wie Gewährleistung, Irrtum, Schadenersatz, bereicherungsrechtliche Rückabwicklung – fordert hier seit Jahren in ungeahntem Ausmaß die Gerichte.