Schon wieder hat das Höchstgericht eine Zinsanpassungsklausel gekippt. Mit der Folge, dass der Mietzins nun nicht erhöht werden darf.
Wien. Die Mietpreisbremse kommt, das ist nun fix. In immer mehr Wohnungsmietverträgen erweisen sich jedoch auch in Vertragsformblättern enthaltene Wertsicherungs- oder Zinsbildungsklauseln als unwirksam, weil sie Vorgaben des Verbraucherrechts verletzen.
In einem aktuellen Fall, den der Oberste Gerichtshof nun entschieden hat, ging es um eine Wohnung in einem Haus, das 1991 mit Mitteln der Wiener Wohnbauförderung errichtet worden war.