Grundsatzurteil

KI darf Anwälte mit Vorschlägen unterstützen

Retgeberin für Rechtsberater: Künstliche Intelligenz – wie „Desdemona“ von Yada Labs, die auf der IFA gezeigt wurde – kann auch mit rechtlichen Informationen trainiert werden und diese aufbereiten.
Retgeberin für Rechtsberater: Künstliche Intelligenz – wie „Desdemona“ von Yada Labs, die auf der IFA gezeigt wurde – kann auch mit rechtlichen Informationen trainiert werden und diese aufbereiten.Reuters / Lisi Niesner
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An­waltsverein scheiterte mit Versuch, Plattform für Anwaltsdienst­leistungen verbieten zu lassen.

Die künstliche Intelligenz (KI) ist im Obersten Gerichtshof angekommen. Nicht als Richterin, versteht sich – da sei Justitia vor! Aber erstmals als Gegenstand eines Urteils, das für die Zukunft der anwaltlichen Arbeit von großer Bedeutung sein dürfte.

Mittels KI generierte Handlungsempfehlungen für Anwältinnen und Anwälte sind demnach zulässig. Auch die Korrespondenz zwischen Klientel und Beratung, die erst den Stoff für die Lernfähigkeit der KI anhand der Praxis gibt, darf über eine Legal-Tech-Plattform laufen. Der im Verfahren großteils erfolgreiche Betreiber einer solchen sieht damit einen Durchbruch für technologiegestützte juristische Lösungen erzielt.


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