Anwaltsverein scheiterte mit Versuch, Plattform für Anwaltsdienstleistungen verbieten zu lassen.
Die künstliche Intelligenz (KI) ist im Obersten Gerichtshof angekommen. Nicht als Richterin, versteht sich – da sei Justitia vor! Aber erstmals als Gegenstand eines Urteils, das für die Zukunft der anwaltlichen Arbeit von großer Bedeutung sein dürfte.
Mittels KI generierte Handlungsempfehlungen für Anwältinnen und Anwälte sind demnach zulässig. Auch die Korrespondenz zwischen Klientel und Beratung, die erst den Stoff für die Lernfähigkeit der KI anhand der Praxis gibt, darf über eine Legal-Tech-Plattform laufen. Der im Verfahren großteils erfolgreiche Betreiber einer solchen sieht damit einen Durchbruch für technologiegestützte juristische Lösungen erzielt.