Unerwünschte Geburt

Schadensfall Kind? OGH klärt Grundsatzfrage

Oberster Gerichtshof setzt verstärkten Senat zu heikler Frage ein.

Neben der möglichen Befassung des EuGH mit dem Thema Geburt eines Kindes als Schaden (das Rechtspanorama hat berichtet) steht jedenfalls eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs selbst ins Haus. Dessen 3. Senat schaltet einen verstärkten Senat ein, der Klarheit in die widersprüchliche Judikatur bringen soll.


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