Verkaufte Daten: Nun droht Ärzten Berufsverbot

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Jenen 350 Ärzten, die Daten an ein Unternehmen weitergegeben haben sollen, wurden Konsequenzen bis zur Kündigung von Kassenverträgen oder dem Entzug der Berufsberechtigung in Aussicht gestellt.

Wien/AG./cim. Jenen Ärzten, die illegal Daten an das Marktforschungsinstitut IMS weitergegeben haben, wurden ernste Konsequenzen in Aussicht gestellt: Er, so Thomas Szekeres, der Präsident der Wiener Ärztekammer, werde jeden Kollegen, von dem bekannt wird, dass er illegal Patientendaten weitergegeben hat, beim Disziplinaranwalt bzw. dem Ehrenrat der Österreichischen Ärztekammer anzeigen.

Dort können Strafen bis zum Entzug der Berufsberechtigung ausgesprochen werden. Noch kenne man aber keine Namen von Ärzten, die Daten verkauft haben sollen. Hier sei man auf Hilfe von außen angewiesen und bitte um Hinweise, so Szekeres.

Die Ärztekammer habe ihre Mitglieder schon vor mehr als einem Jahr vor einer Kooperation mit diesem Unternehmen gewarnt, so Ärztekammer-Präsident Arthur Wechselberger. Die Datenschutzkommission hat, nachdem die Ärztekammer Tirol eine entsprechende Anfrage gestellt hatte, im Frühjahr 2012 klargestellt, dass ein Übermitteln von Daten nur dann rechtskonform sei, wenn eine vollständige Anonymisierung sichergestellt sei. Die Verantwortung für die Anonymisierung trage allein der Arzt, der die Daten weitergibt.

Kammer verlangt von IMS Namen

Die Kammer verlangt nun von IMS Informationen über die genauen Verträge zwischen dem Unternehmen und den Ärzten und Aufklärung darüber, zu welchem Zweck die Daten übermittelt wurden und vor allem, welche Ärzte welche Daten weiterverkauft haben. Auch die Frage, ob ausreichend anonymisiert wurde, müsse geklärt werden. Laut der österreichischen IMS-Niederlassung sollen 350 Ärzte mit dem US-Unternehmen zusammengearbeitet haben. Im Gegenzug für Verschreibungsdaten sollen sie Geld erhalten haben. Die Ärztekammer beziffert diese Summe mit 432 Euro pro Jahr.

Diesen Ärzten wurden indes auch vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger Konsequenzen in Aussicht gestellt: Dessen Vorsitzender, Hans Jörg Schelling, will prüfen, ob Vertragskündigungen möglich sind. Eine Androhung, die auch Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) begrüßt.

Er sieht nun die Ärztekammer am Zug und betont, dass Gesundheitsdaten keine Handelsware sein dürften, für sämtliche Daten, die ein Arzt über seine Patienten erlangt, gelte die Schweigepflicht. Will ein Arzt solche Daten – zu welchem Zweck auch immer – weitergeben, sei die ausdrückliche Zustimmung der Patienten erforderlich.

Kritik auch an Minister Stöger

Das stellt auch Arge-Daten-Chef Hans Zeger klar: Verwenden Ärzte Daten anders als für die Behandlung, für ihre Abrechnung oder kleine, eigene Studien, brauchen sie die Zustimmung der Patienten.

Zeger kritisiert aber auch Stöger: Dieser selbst habe eine höchst problematische Verordnung zur Gesundheitsdokumentation in Begutachtung verschickt. Hinter der verstecke sich – amtlich angeordnet – genau das, was die Ärzte kommerziell betrieben hätten.

Stöger wies das zurück. Der Unterschied sei, dass es für die Dokumentation eine gesetzliche Grundlage gebe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.08.2013)

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