Leitartikel

Teichtmeisters Prominenz treibt die Politik zu stärkerem Kinderschutz

Archivbild von Florian Teichtmeister.
Archivbild von Florian Teichtmeister.APA/FLORIAN WIESER
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Der Fall „Teichtmeister“ zeigt, dass Anlassgesetzgebung nicht immer schlecht sein muss. Aber auch, dass beim Kinderschutz noch immer viel zu tun ist.

Wer würde sich nicht wünschen, dass möglichst viel für den Kinderschutz getan wird – dass Kinder nicht ausgebeutet oder sexuell missbraucht werden? Die Antwort auf diese rhetorische Frage erübrigt sich. Wechselt man von der Sphäre der guten Wünsche in die Realität, so zeigt sich: Im Kampf gegen Sexualstraftaten, die an Kindern und Jugendlichen begangen werden, hängt (wie in anderen Kriminalitätssparten) viel von prägenden Ereignissen ab.

Von Taten, die begangen werden. Prävention erweist sich vielfach als unterentwickelt. Dass immer erst etwas passieren muss, ehe etwas passiert, ist zwar eine Plattitüde. Aber eine, die sich leider immer wieder als richtig erweist.

Nun ist wieder etwas passiert. Dabei sind jene Vorwürfe, die dem am Dienstag in Wien vor Gericht stehenden Schauspieler Florian Teichtmeister gemacht werden, gar nicht besonders selten. Im Vorjahr gab es in Österreich mehr als 400 Verurteilungen wegen des Tatbestands mit dem verharmlosenden Titel „Pornografische Darstellungen Minderjähriger“ (diese Bezeichnung wird demnächst vom Gesetzgeber geändert). Aber diesmal flog ein Prominenter auf. Einer, den das Theaterpublikum kennt. Der 43-Jährige war bis zum öffentlichen Aufschrei über Vorwürfe Ensemblemitglied des Burgtheaters. Und einer, den Fernsehzuschauer aus Serien kennen.

„Jemand, der prominent ist, wird idealisiert“

Das Rieseninteresse, das der (tiefe) Fall Teichtmeister(s) ausgelöst hat, lässt sich naheliegenderweise durch die Bekanntheit des Beschuldigten erklären. Geht es so viel mehr um den klingenden Namen des mutmaßlichen Täters als um die Sache selbst – und die Opfer? Eine Antwort lieferte die Psychiaterin Sigrun Roßmanith in der „Presse am Sonntag“: „Jemand, der prominent ist, wird idealisiert. (…) Dass jemand, der grandios auf der Bühne ist, auch ein dunkles Hinterzimmer hat, in dem er so agiert, wie bekannt geworden ist, will von vornherein niemand wissen. Jetzt, da es bekannt geworden ist, lenkt es die Leute von ihrem eigenen Hinterzimmer ab.“

Es ist, als habe der Fall Teichtmeister den Opferschutzeinrichtungen, die stets viel für ihre Schützlinge einfordern, aber nur wenig bekommen, Megafone verschafft. Nun kann man sie besser hören. Und man schaut genauer hin. Und sieht, dass 2021 weltweit um die 85 Millionen Bilder und Videos von Missbrauchsdarstellungen gemeldet wurden (die Dunkelziffer ist noch viel höher). 2014 ist es eine Million gewesen. Und man sieht, dass laut Europarat jedes fünfte Kind Opfer sexueller Gewalt ist. Oder dass 70 bis 85 Prozent der Missbrauchsfälle von Personen aus dem Vertrauenskreis begangen werden. Oder dass sich in Österreich die Zahl der Strafanzeigen wegen Missbrauchsdarstellungen seit dem Jahr 2013 fast vervierfacht hat.

Anlassgesetzgebung muss nicht immer schlecht sein

Ja, nun ist wieder etwas passiert. Der Schauspieler, dem vorgeworfen wird, 13 Jahre lang (!) Missbrauchsabbildungen von unter 14-Jährigen (Unmündigen) und unter 18-Jährigen (Minderjährigen) gehortet und aus dem Material Collagen angefertigt zu haben, steht vor Gericht. Und die Regierung schnürt ein „Paket gegen Kindesmissbrauch“. Es handelt sich um eine Anlassgesetzgebung. Aber die muss nicht immer schlecht sein. Besser ein Paket als kein Paket. Dass noch im Herbst die Strafen wegen Missbrauchsdarstellungen erhöht werden, vermag aber Praktiker nicht zu überzeugen. Dies deshalb, weil Täter nicht daran denken, erwischt zu werden. Zudem erscheint ein Mehr an therapeutischen Maßnahmen sinnvoller als längere Gefängnisaufenthalte.

Aber die Strafschärfung hat Signalwirkung. Die Höhe der Strafe für ein sozial unerwünschtes Verhalten drückt das Maß des Unwerts und der Missbilligung aus, das die Gesellschaft diesem Verhalten beimisst. Insofern haben strengere Sanktionen durchaus ihre Berechtigung.

Auch der Ausbau des Opferschutzes wurde versprochen. Hier hakt es. Es fehlt an Koordination zwischen den Ministerien. Auch die Kompetenzrädchen zwischen Bund und Ländern greifen nicht richtig ineinander. Das ist schlecht. Die Güte eines Schutzpakets hängt auch vom Tempo seiner Umsetzung ab. Denn: Den Kindern läuft die Zeit davon.

E-Mails an: manfred.seeh@diepresse.com


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