Reaktionen. Versicherungen und Kammern wollen Kooperation mit Marktforschern wie IMS untersagen.
Wien/Red. Juristisch ist die Sachlage über die Lieferung von Gesundheitsdaten durch Ärzte, Apotheker und Spitäler an den Pharma-Marktforscher IMS Health noch nicht geklärt. Ethisch steht hinter der Praxis jedoch ein großes Fragezeichen.
Im ORF-Radio forderte der stellvertretende Generaldirektor des Hauptverbands, Volker Schörghofer, in den Kassenverträgen Verbote zur Weitergabe jedweder Gesundheitsdaten festzuschreiben. In neuen Verträgen und auch in bereits bestehenden. Die Regelung soll für Ärzte und öffentliche Apotheken gelten. Bei Verstößen droht die Vertragskündigung.
Ein Vorschlag, zu dem sich die Apothekerkammer und ihr Vizepräsident, Christian Müller-Uri, gesprächsbereit zeigten.
Auch die Ärztekammer setzt Zeichen. Medizinern, die Daten an IMS liefern, wurde mit Berufsverbot gedroht. Präsident Artur Wechselberger kündigte eine Verordnung an. Übermittlungen, „die nicht eindeutig rechtskonform“ sind, sollen künftig untersagt sein.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sich kooperierende Ärzte der Bestechlichkeit schuldig gemacht haben könnten. Die Datenschutzkommission prüft die Rechtmäßigkeit der Datensammlung durch IMS.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.08.2013)