Der Austro-Islamist hatte in einem Video zu Anschlägen in Österreich aufgerufen und seinen Pass verbrannt. Gegen ihn liegt ein europäischer Haftbefehl vor. Das Justizministerium will keine weiteren Schritte setzen.
Die türkischen Behörden lehnen eine Auslieferung des Austro-Islamisten Mohamed Mahmoud an Österreich ab. Ein entsprechender Antrag aus Wien wurde abgelehnt, berichtete "ORF Wien" am Mittwoch unter Berufung auf das Justizministerium. Letzteres will nun keine weiteren Schritte in der Causa setzen.
Hintergrund ist ein Video, das Mahmoud im März auf der Plattform "YouTube" veröffentlicht hat. Darin rief er zu Anschlägen in Österreich auf, zerriss seinen österreichischen Pass und verbrannte ihn. Die Wiener Staatsanwaltschaft warf ihm daraufhin Aufruf zum "Heiligen Krieg" vor. Kurz darauf wurde er in der Türkei mit gefälschten libyschen Papieren verhaftet. Die österreichischen Behörden forderten seine Auslieferung, welche nun abgelehnt wurde.
Aus "formalen Gründen" abgelehnt
"Die Türkei hat die Auslieferung aus formalen Gründen abgelehnt, weil aus Sicht des türkischen Gerichtes die Voraussetzungen für eine Auslieferung nicht vorliegen", wird die Sprecherin des Justizministeriums Dagmar Albegger vom "ORF" zitiert. Zum weiteren Vorgehen meinte sie: "Wir können derzeit keine weiteren Schritte gegenüber der Türkei setzen, weil es eine rechtskräftige, gerichtliche Entscheidung der Türkei ist, die wir so akzeptieren müssen."
Gegen Mohamed Mahmoud liege jedoch noch ein europäischer Haftbefehl vor, so Albegger. Sobald er in die Europäische Union einreist, könne er festgenommen und an Österreich ausgeliefert werden.
Mahmoud war bereits 2009 zu vier Jahren Haft wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. 2011 wurde er aus der Haft entlassen und wanderte nach Deutschland aus. Als ihm dort die Ausweisung drohte, setzte er sich nach Ägypten ab. In seinen Videobotschaften tritt M. unter dem Pseudonym "Abu Usama Al-Gharib" auf.
(Red.)