Konkurrenz bei betrieblicher Altersvorsorge

Bis Ende Oktober können Pensionskassen-Pensionisten zu Versicherungen wechseln.

Wien/B.l. Pensionskassen und Versicherungen bieten betriebliche Altersvorsorge an: Der Arbeitgeber zahlt regelmäßig für seine Mitarbeiter ein, dafür erhalten sie später eine Pension. Bei den Pensionskassen gibt es meist keine garantierte Pensionshöhe, die Pension wird dafür von vornherein höher angesetzt. Entwickeln sich dann die Finanzmärkte schlecht oder steigt die Lebenserwartung unerwartet stark, werden die Pensionen gekürzt. Das passierte zuletzt oft. Bei den Versicherungen gibt es eine garantierte Pensionshöhe. Dafür muss die Pension anfangs entsprechend niedrig angesetzt werden.

Seit heuer können Pensionsberechtigte jährlich bis Ende Oktober in das jeweils andere System wechseln. Für Pensionisten, die bereits eine Zusatzrente erhalten, gibt es diese Möglichkeit nur heuer. Nun rühren die Versicherer die Werbetrommel. Der Versicherungsverband (VVO) verweist in einer Aussendung darauf, dass die Pensionen aus einer betrieblichen Kollektivversicherung seit 2005 um zwei Prozent pro Jahr gestiegen sind. Wer von einer Pensionskasse zu einer Versicherung wechselt, muss sich allerdings meist auf eine einmalige, aber kräftige Pensionskürzung einstellen. Erst dann gibt es eine Garantie.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.09.2013)

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