Firmenpensionen: Österreich Schlusslicht in Europa

Reuters
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Laut einer Mercer-Umfrage planen nur sieben Prozent der Betriebe, die noch keine betriebliche Altersvorsorge anbieten, eine solche einzuführen.

Die betriebliche Altersvorsorge (bVA) spielt in Österreich im Vergleich zu anderen EU-Ländern eine untergeordnete Rolle. Der Verbreitungsgrad liegt hierzulande bei nur 23 Prozent, von den Klein- und Kleinstbetrieben bietet nur jeder zehnte seinen Mitarbeitern eine Firmenpensionslösung an. Der Gesamtmarkt Österreich bildet mit seiner gegenwärtigen Verbreitung noch immer das Schlusslicht in Europa", so Josef Papousek, Geschäftsführer von Mercer Österreich. Auch in Zukunft haben sie das nicht vor, ergab eine Befragung von mehr als 300 Betriebsräten durch das Beratungsunternehmen Mercer.

Nur sieben Prozent der Arbeitnehmervertreter von Unternehmen, die noch keine betriebliche Altersvorsorge haben, gaben an, dass eine solche in den nächsten zwei Jahren eingeführt wird. Mercer forderte daher am Dienstag von den wahlkämpfenden Parteien steuerliche Anreize. Anders als bei unseren ebenfalls wahlkämpfenden deutschen Nachbarn kann man leider in den bis dato veröffentlichten Wahlprogrammen der heimischen Parteien rein gar nichts zum Thema betriebliche Altersvorsorge entdecken, so Papousek weiter.

PKG-Novelle tendenziell positiv

Die Änderungen, die die Pensionskassengesetz-Novelle (PKG-Novelle) seit Jahresbeginn gebracht hat, werden von jedem zweiten Betriebsrat als neutral bewertet. Ein Drittel ist mit dem Inhalt zufrieden. Allerdings werden einzelne Inhalte der Novelle durchaus positiv bewertet.

So sehen 54 Prozent der Studienteilnehmer in der Sicherheits-VRG ein gutes Instrument, um sicherzustellen, dass Pensionen nicht unter die berechnete Ursprungshöhe sinken. Ebenfalls 54 Prozent schätzen die Wechselmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Veranlagungsstilen als Verbesserung hinsichtlich der Bedürfnisse der Anwartschaftsberechtigten ein. Jeweils knapp zwei Drittel der Befragten gaben an, dass sie eine Reduzierung der Unverfallbarkeitsfrist auf maximal drei Jahre und eine Rechnungszinsanpassung auf drei Prozent jährlich unterstützen. 

(APA)

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