Die AHS-Gewerkschaft geht davon aus, dass die Betreuung der Schüler gesichert ist.
Nicht als Kampfmaßnahme, sondern "nur als Informationsveranstaltungen" will die AHS-Gewerkschaft etwaige Dienststellenversammlungen verstanden wissen, die in den kommenden Wochen abgehalten werden könnten, um den Lehrern die geplanten Änderungen beim Dienst- und Besoldungsrecht zu kommunizieren. Dabei betont Mediensprecher Matthias Hofer (FCG) im APA-Gespräch, dass Dienststellenversammlungen nur ein Vorschlag seien, wie man die Kollegen informieren könnte. Jede Schule entscheide individuell, wann und wie dies geschehe und auch, ob in diesem Zusammenhang Stunden entfallen werden.
Prinzipiell werde es an jeder der rund 350 AHS Informationsmaßnahmen geben, glaubt Hofer. Sollte das im Rahmen einer Dienststellenversammlung passieren, müsste das vom Dienststellenausschuss dem Schulleiter eine Woche vorher gemeldet werden. Dabei würden die einzelnen Standorte in der Regel versuchen, eine für Schüler und Eltern praktikable Lösung zu finden: Entweder durch Versammlungen am Nachmittag (bei früherem Unterrichtsende) oder in der Früh (bei späterem Unterrichtsbeginn), so Hofer. Er gehe auch davon aus, dass bei Bedarf die Betreuung der Schüler gesichert werde.
Sind die Dienststellenversammlungen als Vorstufe zu Kampfmaßnahmen geplant, finden sie im Regelfall bundesweit zum gleichen Termin und zur gleichen Zeit an allen Schulen statt. Zuletzt war das 2009 im Streit um die Erhöhung der Lehrerarbeitszeit der Fall - damals standen am 12. März an allen Schulen solche Versammlungen am Stundenplan. Auch später gab es an einzelnen Schultypen immer wieder mehr oder weniger unbemerkt Dienststellenversammlungen: Die BMHS-Lehrer etwa riefen rund um den Weltlehrertag im Oktober wiederholt dazu auf.
(APA)