EuGH: Wird es eng für Marke „Kornspitz"?

EuGH: Wird es eng für Marke „Kornspitz"?Die Presse
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Ist "Kornspitz" eine Marke oder ein Gattungsbegriff? Der Generalanwalt lässt das Verbraucherverständnis darüber entscheiden.

[LUXEMBURG/WIEN/KOM] Für die Marke „Kornspitz" als Bezeichnung bestimmter Backwaren könnte es eng werden. Pedro Cruz Villalón, Generalanwalt beim EU-Gerichtshof (EuGH), hat in Luxemburg seine Schlussanträge zum Markenstreit vorgelegt. Aus Expertensicht deuten sie darauf hin, dass Kornspitz weniger als Marke, mehr als Gattungsbegriff zu verstehen ist.

Backmittelhersteller Pfahnl wollte in Österreich die Marke „Kornspitz" löschen lassen; diese ließ die Firma Backaldrin für Backwaren und deren Vorprodukte eintragen, die sie an Bäcker zu Verarbeitung und Verkauf liefert. Pfahnl argumentierte damit, dass Verbraucher unter „Kornspitz" ein Gebäck aus dunklem Mehl, das an den Enden spitz zuläuft, aber keine Marke verstehen.

Der Oberste Patent- und Markensenat fragte den EuGH, unter welchen Voraussetzungen die Marke für das Endprodukt verfällt. Laut Cruz Villalón zählt vor allem die Einschätzung der Endabnehmer. Zudem sei relevant, ob der Markeninhaber auf seine Lizenznehmer eingewirkt hat, die Markeneigenschaft zu betonen. „Für die Marke wird es damit eng", sagt Anwältin und Markenrechtsexpertin Karina Hellbert. „Die Verknüpfung zwischen Endprodukt und Ursprungsquelle scheint verloren gegangen zu sein." Schlussanträge sind unverbindlich; der EuGH folgt ihnen aber oft.

("Die Presse", Print-Ausgabe vom 13.9.2013)


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