Erneut Facebook-Verbot für den ORF

verbietet erneut FacebookAuftritte
verbietet erneut FacebookAuftritte(c) Screenshot: DiePresse.com
  • Drucken

Der Bundeskommunkationssenat spricht ein "Forenverbot" aus. Damit ist die Nutzung sozialer Netzwerke für den ORF de facto nicht möglich.

Der Streit um die Facebook-Auftritte des ORF geht in die nächste Runde: Der Bundeskommunikationssenat (BKS) verbietet dem ORF neuerlich seine Facebook-Präsenz. In einem neuen Bescheid, der auf dem Spruch des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) basiert, wonach das ORF-Gesetz in Sachen Social Media-Verbot verfassungswidrig sei, verbietet der BKS nun de facto neuerlich die normale Nutzung sozialer Netzwerke. Das VfGH-Ergebnis werde so konterkariert, hieß es dazu aus dem ORF.

ORF darf keine ständigen Foren betreiben

Demnach argumentiert der Bundeskommunikationssenat, dass der ORF auf Facebook gegen das gesetzliche Verbot ständiger Foren verstoße. Die Posting- und Interaktionsmöglichkeit für User auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken ist jedoch integraler Bestandteil dieser Angebote.

Insofern läuft das vom BKS ausgesprochene "Forenverbot" faktisch auf ein abermaliges Verbot der Nutzung sozialer Netzwerke für den ORF hinaus.

ORF-Generaldirektor "fassungslos"

"Ich bin fassungslos, wie der BKS das Facebook-Verbot 'durch die Hintertüre' wieder einführt und die normale Nutzung sozialer Netzwerke untersagt", erklärte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in einer ersten Reaktion. "Wir werden diesen beispiellosen Eingriff in die Meinungsfreiheit selbstverständlich auch diesmal nicht hinnehmen.“

Der ORF werde wie bisher dem Bescheid Folge leisten, hieß es weiters aus dem öffentlich-rechtlichen Sender. Selbstverständlich würden wieder alle Rechtsmittel - in Form der Anrufung der Höchstgerichte und der Beantragung aufschiebender Wirkung - ergriffen.

Erst im Sommer hatte der Verfassungsgerichtshof das Facebook-Verbot aufgehoben und argumentiert, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen die gewährleisteten Rechte der Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit handle.

Redakteursrat findet Verbot "völlig absurd"

Als "völlig absurd" bezeichnet der ORF-Redakteursrat das neuerliche Facebook-Verbot. Angesichts der Entwicklungen am Mediensektor müsse klar sein, "dass Soziale Medien für jedes Medienunternehmen wesentlich sind und ihre Bedeutung noch steigen wird", heißt es in einer Aussendung.

Die Argumentation des BKS bedeute "de-facto ein Verbot dieser neuen Medien für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich", so der Redakteursrat weiter. Dadurch werde die Interaktion mit dem Publikum, "diese inzwischen völlig selbstverständliche Form der Kommunikation", unterbunden.

Dem Redakteursrat zufolge müsse es dem ORF möglich sein, "neuen Entwicklungen am Mediensektor zu folgen". Dieter Bornemann, Vorsitzender des Redakteursrats, bezeichnete das neuerliche Verbot als Einschränkung der Meinungsfreiheit. Es sei "rückständig, weltfremd und schadet dem ORF genauso wie dem Publikum".

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

VfGH hebt FacebookVerbot fuer
Medien

Verfassungsgericht hebt Facebook-Verbot für ORF auf

Der ORF darf wieder auf Facebook vertreten sein. Das Facebook-Verbot verstoße gegen Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit.
legt Teilberufung gegen TVthekBescheid
Medien

ORF legt Teilberufung gegen TVthek-Bescheid ein

Die Medienbehörde erlaubt dem ORF Ausbau und kommerzielle Nutzung unter Auflagen. Zeitungen sollen ORF-Nachrichten vermarkten dürfen. Ab November soll es Werbung geben.
ORFDirektor lehnt TwitterBeschraenkung
Medien

ORF-Direktor lehnt Twitter-Beschränkung für ORF ab

Die ORF-Journalisten seien "sehr sorgsam und umsichtig mit sozialen Netzwerken", daher brauche es keine gesetzlichen Beschränkung.
Der ORF auf Facebook
Medien

Facebook-Verbot für ORF aufgehoben

Die Foren der ORF-Seiten auf Facebook seien verfassungsrechtlich nicht bedenklich, entschied der Verfassungsgerichtshof. Neos begrüßen die Aufhebung.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.