Die Energiekosten sind dabei, Lohnkosten als wichtigsten Standortfaktor abzulösen, sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.
Fuschl. Während das Thema Kostensteigerungen durch die Energiewende im deutschen Bundestagswahlkampf bereits seit Monaten heftig diskutiert wird, spielt es im heimischen Wahlkampf bislang kaum eine Rolle. Zum Teil lässt sich dies durch die geringere Belastung heimischer Stromkunden – durch die gedeckelte Förderung – erklären. So zahlt ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt pro Jahr etwa 50 Euro für die Förderung von erneuerbaren Energieträgern, in Deutschland sind es bereits 220 Euro.
Dennoch werden Energiekosten auch hierzulande immer wichtiger, sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) anlässlich der vom Verbund organisierten Energiekonferenz Energy 2050. Vor allem im Hinblick auf die zuletzt heiß diskutierte Attraktivität von Österreich als Wirtschaftsstandort. „Vor einigen Jahren waren die Lohnkosten der entscheidende Faktor für Standortentscheidungen. Hier gibt es inzwischen einen Wandel – hin zu den Energiekosten“, so Mitterlehner. „Machten früher die Lohnkosten rund 15 Prozent der gesamten Kostenbelastung eines Unternehmens aus und die Energiekosten lediglich fünf bis sechs Prozent, so ist der Anteil Letzterer bereits auf zehn Prozent gestiegen. In manchen Branchen liegt er bereits bei 16 Prozent“ – und somit höher als der Anteil der Lohnkosten.
Einspeiseförderung vor dem Aus
Daher sollte auch das heimische Ökostromgesetz, für das in der neuen Regierungsperiode eine Novelle ansteht, weiter in Richtung Kostensenkung getrimmt werden, so Mitterlehner. „Wir müssen die Erneuerbaren in Richtung Marktreife bringen. Das heißt, wir werden stärker in Richtung Investitionsförderung gehen.“ Bislang werden die meisten erneuerbaren Energieformen mittels erhöhter Einspeisetarife – die für 13 Jahre garantiert werden – gefördert. Dies kostete die heimischen Stromkunden im Vorjahr 363 Mio. Euro. Den Betreibern von Ökostromanlagen brächte dies mitunter aber Renditen von bis zu zehn Prozent. „Und es ist fraglich, ob das die Aufgabe des Ökostromgesetzes ist“, so Mitterlehner.
Investitionsförderungen, bei denen ein Teil des Anschaffungspreises, aber nicht mehr die konkrete Stromproduktion gefördert wird, gibt es bisher lediglich bei kleinen Fotovoltaikanlagen. „Inzwischen sehe ich aber auch bei der Windkraft das Potenzial vielfach ausgereizt. Auch hier wird man von der reinen Tarifförderung weggehen können.“ Doch auch dort, wo es künftig noch eine Förderung von Einspeisetarifen gibt, müsse es „eine starke Degression der Tarife“ geben.
Auch beim von vielen Experten geforderten Ausbau der notwendigen Hochspannungsleitungen kann sich Mitterlehner Veränderungen vorstellen. Die Beschleunigung der Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen sei in Regierungsverhandlungen definitiv ein Thema. Wichtig sei dabei jedoch, dass die Rechte der Bürger nicht beschnitten würden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.09.2013)