Wahlrecht: 47 Prozent reichen für Rot-Schwarz

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Eine Zweierkoalition wäre auch bei deutlichen rot-schwarzen Verlusten zu schaffen. Grund: Größere Parteien sind bei der Mandatsverteilung bevorzugt. Als Variante bliebe freilich die Bildung einer Dreierkoalition.

Wien. Führt in Österreich nach der Nationalratswahl kein Weg an einer Neuauflage einer Regierung von SPÖ und ÖVP vorbei? Bundeskanzler Werner Faymann muss zwar nach den bisherigen Umfragen befürchten, dass am 29.September die 29,26 Prozent aus dem Jahr 2008, das bisher klar schlechteste Ergebnis für die SPÖ seit 1945, nicht erreicht werden. Vizekanzler ÖVP-Obmann Michael Spindelegger ist mit seiner Partei in Umfragen ebenfalls noch unter dem bisherigen ÖVP-Tiefststand 2008 von knapp 26 Prozent. Gemeinsam schaffte Rot-Schwarz mit 55,2 Prozent damals 108 Mandate.

Aber nach einer am Donnerstag von der Austria Presse Agentur veröffentlichten Wahlsimulation der Arge Wahlen dürfte sich auch bei gröberen Verlusten für beide Regierungsparteien eine Mehrheit von mehr als 93 der 183 Mandate ausgehen, wenn diese gemeinsam beim Stimmenanteil unter die 50-Prozent-Marke fallen.

Nämlich sogar dann, wenn entweder das BZÖ die Vierprozenthürde für den Wiedereinzug in das Hohe Haus oder aber die Neos den Sprung in das Parlament schaffen, was in beiden Fällen nach Umfragen zumindest fraglich ist. Die Pufferzone für Verluste würde für Faymann und Spindelegger in diesem Fall erst enden, wenn SPÖ und ÖVP auf unter 47 Prozent der Stimmen abrutschen sollten.

Verlorene Stimmen an die Kleinen

Zwei Gründe sind laut Franz Sommer von der Arge Wahlen für diesen Effekt ausschlaggebend: Erstens fallen die Stimmen jener Parteien weg, die nicht ins Parlament kommen. Da geht es nicht nur um BZÖ oder Neos, die es zumindest schaffen könnten, sondern auch um die rund zwei Prozent, die auf die anderen Kleinparteien (KPÖ, Piraten etc.) entfallen werden.

Zweitens bevorzugt das Wahlsystem generell die größeren Parteien. „Eine Partei mit 30 Prozent bekommt mehr Mandate als drei Parteien mit zehn Prozent“, so Sommer zur „Presse“. Bei der Wiener Gemeinderatswahl sei dieser Effekt noch wesentlich stärker als im Bund.

Nach dem bisherigen Mittelwert der Umfrageergebnisse würde die SPÖ bei 27,3 Prozent und die ÖVP bei 24,3 Prozent zu liegen kommen und damit Einbußen hinnehmen müssen. Aber selbst mit diesen Werten kämen die derzeitigen Regierungsparteien noch auf insgesamt 98 Mandate, falls entweder BZÖ oder Neos ins Parlament kommen. Auch im unwahrscheinlichen Fall, dass es beide Kleinparteien schaffen, kämen SPÖ und ÖVP mit den derzeitigen Umfrageergebnissen noch auf 94Mandate und hätten somit hauchdünn die Mehrheit.

Die Bildung von Zweierkoalitionen wäre, ginge es nach dem Mittelwert der Umfragen, aber extrem eingeschränkt: Es ginge sich neben Rot-Schwarz nur noch Rot-Blau aus. Die SPÖ schließt diese Variante aber kategorisch aus.

Als Variante bliebe freilich die Bildung einer Dreierkoalition. Zumindest Faymann und Spindelegger haben sich im Wahlkampf jedoch dagegen ausgesprochen, weil sie bei drei Parteien noch größere Reibungswiderstände in einer Koalition befürchten.

Ein großes Fragezeichen bleibt aber auch im Falle einer erneuten rechnerischen SPÖ-ÖVP-Mehrheit: Bei sehr starken Verlusten von nur einer der beiden Parteien ist mit innerparteilicher Dynamik beim „Verlierer“ zu rechnen. ÖVP-Obmann Michael Spindelegger hat schon angekündigt, zurücktreten zu wollen, wenn seine Partei auf Platz drei zurückfällt.

Wenn er Zweiter wird und damit das angepeilte Ziel „Kanzler“ verfehlt, könnten sich in der Volkspartei durchaus Strömungen durchsetzen, die eine Mitte-rechts-Regierung mit FPÖ plus Stronach oder BZÖ oder Neos befürworten. Das wiederum könnte die SPÖ zu einer Koalitionssuche links der Mitte (mit Grünen plus eventuell den Neos) animieren.

Keine Verfassungsmehrheit

Von einer gemeinsamen Mehrheit zum Beschluss von Verfassungsgesetzen – dafür wären 122 Mandate nötig – sind SPÖ und ÖVP jedenfalls weit entfernt. Diese Hürde haben sie zuletzt 2006 übersprungen (siehe Grafik). Das bedeutet, sie wären bei einer Neuauflage einer Koalition für Verfassungsgesetze – wie zuletzt – fix auf zumindest eine Oppositionspartei angewiesen.

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Wahlrecht Prozent reichen fuer(c) Die Presse / GK

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.09.2013)


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