"Fragwürdige Einschätzung": Stadt Linz kritisiert Nowotny

PK OESTERREICHISCHE NATIONALBANK (OENB): NOWOTNY
PK OESTERREICHISCHE NATIONALBANK (OENB): NOWOTNYAPA/ROBERT JAEGER
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Für den Ex-Bawag-Chef und heutigen Notenbankgouverneur war der Swap-Deal ein "plausibler Akt". Die Bank könne ihr eigenes Produkt nicht einschätzen, ätzt die Stadt Linz.

Im Swap-Gerichtsverfahren nimmt die Stadt Linz einen Prüfbericht aus 2011, den die Notenbankprüfer im Auftrag der Finanzmarktaufsicht erstellt haben, zum Anlass, um scharf gegen den Ex-Bawag-Chef und heutigen Nationalbankgouverneur Ewald Nowotny zu schießen. In einer Aussendung der Stadt ist von einer "äußerst fragwürdigen Einschätzung" des Gouverneurs die Rede. Zur Erinnerung: Nowotny hatte am Montag im Prozess den Abschluss des Swap 4175 als "plausiblen Akt" bezeichnet, mit dem Ziel, zu einer Reduzierung der Schuldenlast der Stadt Linz zu kommen. Hätte es irgend einen Anlass, irgend ein Problem gegeben, hätte er, Nowotny, sicher alles getan, um dieses Produkt zu verhindern (>>>mehr dazu).

Wenn die Bawag selbst nicht im Stande gewesen sei, das Risiko ihres eigenen Produkts korrekt, könne sie das nur schwer von ihren Kunden verlangen. Die Stadt Linz warf Nowotny am Dienstag "Beschwichtigungsversuche" vor. Die gingen an der wahren Natur des Geschäfts völlig vorbei. Dass Nowotny den Swap jetzt als "plausibel" klassifizierte, führt die Stadt auf Selbstschutz zurück. "Immerhin war er zum Zeitpunkt des Abschlusses Generaldirektor der Bawag PSK." Nowotny "setzt sich damit in Widerspruch zur Finanzmarktaufsicht (FMA), dem Rechnungshof und dem unabhängigen Gutachter der Staatsanwaltschaft", hieß es in einer Aussendung der Stadt.

"Hebelwirkung außer Aucht gelassen"

Der Prüfbericht zur Gesamtbank-Risikosteuerung aus dem Jahr 2011 wurde vom Handelsgericht Wien im Wege eines Amtshilfeersuchens von der FMA angefordert. Der in Rede stehende Swap 4157 wurde demnach bankintern "lediglich in Form von einfachen (PlainVanilla) Put-Optionen auf den Euro-Franken-Kurs eingegeben, wodurch die besondere Hebelwirkung der Position jedoch außer Acht gelassen und das Risiko grundsätzlich unterschätzt wurde", zitiert die Stadt aus dem Prüfbericht.

Wie es heißt, soll in dem Bericht im Zusammenhang mit der korrekten Risikoerfassung des Produkts der Verdacht geäußert worden sein, dass dabei die nötigen Sorgfaltspflichten der Geschäftsleiter verletzt wurden (Paragraf 39 Bankwesengesetz).

(APA)

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