Die (fast) vergessene Datenaffäre

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14 Personen stehen am Dienstag wegen illegaler Datenweitergabe vor Gericht. Datenschützer beklagen das Fehlen von Konsequenzen aus der Affäre. Die Justiz beschwichtigt.

[Wien.] Wie wirkt sich systematischer Datenmissbrauch aus? Wie funktioniert er? Ab Dienstag werden diese Fragen anhand eines praktischen Beispiels erläutert. Und zwar vor einem Strafgericht. Gleich 14 Personen sind angeklagt. Allen voran der frühere Inhaber eines Auskunftsdienstes, der Wirtschafts- und Handelsdaten anbot. Zudem müssen sich 13 (teils schon pensionierte) Justizbedienstete verantworten.

Letztere, Gerichtsvollzieher, Kanzleikräfte, Rechtspfleger, sollen jahrelang personenbezogene Daten aus Exekutionsverfahren abgefragt, ausgedruckt und gegen Bezahlung (man könnte auch sagen: Schmiergeld) in Gesamthöhe von ungefähr 325.000 Euro an den Auskunftei-Inhaber weitergereicht haben. Dieser, der nunmehrige Hauptangeklagte, verkaufte das Datenmaterial erneut weiter. Der Mann ist 68 Jahre alt, lebt in Wien und ist mittlerweile in Pension.

Seine Abnehmer waren namhafte Mobilfunkbetreiber und andere mit Daten handelnde Firmen. Die Deals brachten fette Gewinne. Laut der 48 Seiten starken, von der zentralen Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien verfassten Anklageschrift (diese liegt der „Presse“ vor), verdiente der jetzige Hauptangeklagte auf diese Art 2,3 Millionen Euro netto.

Die Anklage gegen ihn lautet auf Anstiftung zum Amtsmissbrauch, auf Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses und ferner – dies ist sozusagen ein (abstoßendes) Randprodukt der Ermittlungen – auf Pornografische Darstellungen Minderjähriger. Einschlägiges Videomaterial war auf einem Computer seiner Firma abgespeichert.

„Niemand fühlt sich zuständig“

Die 13 Justizbediensteten, acht Männer, fünf Frauen im Alter zwischen 36 und 72, (einst) beschäftigt an Bezirksgerichten in mehreren Bundesländern, müssen sich ebenfalls entweder wegen Amtsmissbrauchs oder Geheimnisverrats rechtfertigen. Vorerst sind ab Dienstag insgesamt neun Verhandlungstage im Straflandesgericht Wien anberaumt. Dorthin delegierte der OGH die ursprünglich für Graz vorgesehene Verhandlung.

Die Affäre sorgte schon vor Jahren für heftige Kritik des Datenschutzvereins Arge Daten. Arge-Präsident Hans G. Zeger weist nun darauf hin, dass im Jahr 2010 SPÖ und ÖVP per Entschließungsantrag eine gesetzliche Regelung zur Weiterleitung von Bonitätsdaten binnen Jahresfrist gefordert haben. „Passiert ist genau nichts, weder Bundeskanzleramt, noch Justiz-, Konsumentenschutz- oder Wirtschaftsministerium fühlen sich für ordentliche Wirtschaftsauskunftsdienste zuständig.“

Die Auswirkungen der Affäre werden von den Datenschützern dramatisch eingestuft: „Insgesamt wird geschätzt, dass Daten von 200.000 Betroffenen von Justizbediensteten an den Wirtschaftsauskunftsdienst (des Hauptangeklagten, Anm.) verkauft wurden. Die Schätzungen der Arge Daten liegen jedoch weit darüber, bis zu 700.000 Menschen können geschädigt sein.“

Konträr dazu liest sich ein aktuelles Statement des Justizministeriums: Man habe „sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um missbräuchliche Datenabfragen aus Justizregistern in Zukunft zu verhindern“. Von dienstrechtlichen Konsequenzen ist die Rede. Und von einer Änderung der Abfragemodalitäten in den Registern.

„Gegen alle angeklagten Justizbeamten wurde unverzüglich eine Disziplinaranzeige erstattet“, heißt es in der Stellungnahme. Und: „Drei Justizmitarbeiter wurden vorläufig suspendiert, das Dienstverhältnis zu einer Justizmitarbeiterin wurde einvernehmlich aufgelöst.“ Bei Abfragen gebe es nun mehr Beschränkungen und die Pflicht, jede namentliche Abfrage auch zu begründen.

Auch auf die einschlägige Rechtsprechung weist das Justizressort hin: Laut OGH mache sich ein Justizmitarbeiter des Amtsmissbrauchs strafbar, wenn er ohne dienstliche Notwendigkeit Justizregisterabfragen tätigt.

AUF EINEN BLICK

Justiz gegen Justiz. Unter diesen Titel könnte man die Ermittlungen zu jener Datenaffäre stellen, die in den 1980er-Jahren begann. Schon damals handelten die ersten beiden der nun angeklagten (früheren) Justizbediensteten (ein Mann aus der Steiermark, einer aus Tirol) mit Daten aus Exekutionsverfahren. Ab 2010 wurde von einem Korruptionsstaatsanwalt gegen Justizkollegen ermittelt. 14 Personen (ein Firmeninhaber, 13 Personen aus der Justiz) wurden unter anderem wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Ihr Großprozess beginnt morgen, Dienstag, in Wien.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.10.2013)

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