Mit einem "Brief" über zwei Raubüberfälle verletze Michael Jeannee die Menschenwürde. Es ist nicht sein erster Verstoß.
Michael Jeannees Kolumne "Brief von Jeannee" in der "Kronen Zeitung" vom 7. Juli hat gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse verstoßen. Zu dieser Entscheidung kam der österreichische Presserat in seiner jüngsten Sitzung. Der "Krone"-Journalist hatte über zwei Raubüberfälle geschrieben, bei denen die mutmaßlichen Täter von den Opfern offenbar in Notwehr erschossen wurden. Der Räuber habe mit einer Kugel zu rechnen und diese auch verdient, meinte Jeannee.
Damit verletzte die Kolumne gegen die Menschenwürde, so der Presserat. Die Aussagen des Autors seien nicht mit der Presse- und Meinungsfreiheit zu rechtfertigen, obwohl diese bei Kommentaren weit reiche.
Mehrere Leser beschwerten sich
Das Verfahren wurde aufgrund von mehreren Lesermitteilungen eingeleitet.
Der Presserat hat nicht zum ersten Mal über Jeannee entschieden. Am 30. November 2012 hatte er einen "Hegeabschuss" für "Kurier"-Chefredakteur Helmut Brandstätter gefordert. Der Presserat hatte daraufhin selbstständig ein Verfahren eingeleitet und sah im Februar "eine grobe Missachtung der Menschenwürde" vorliegen.
Von der Möglichkeit, am Verfahren teilzunehmen, habe die "Kronen Zeitung" nicht Gebrauch gemacht. Die "Krone" ist bis dato auch nicht Mitglied im Presserat.
(APA)