"Die Presse" hat den ORF mit den Vorwürfen, Bieter in die Irre führen zu wollen, konfrontiert.
"Aus der Luft gegriffen und juristisch unhaltbar" nennt der ORF die Vorwürfe, Bieter in die Irre führen zu wollen oder sein Aufsichtsgremium nicht ordnungsgemäß zu informieren. Der ORF wende bei dieser Ausschreibung zu 100 Prozent das österreichische Vergaberecht an und habe die Leistungen sowohl EU- als auch österreichweit ausgeschrieben, erklärt er gegenüber der „Presse".
Der ORF sei der Rechtsansicht, kein öffentlicher Auftraggeber zu sein. Das Höchstgericht werde entscheiden, ob diese Rechtsansicht korrekt ist, diese Entscheidung sei abzuwarten. Zu dem angesprochenen rechtlichen Risiko sagt er: "Strafzahlungen oder Nichtigerklärung wären an eine nicht vergaberechtskonforme Bekanntmachung geknüpft." Der ORF habe sich aber ohnehin zur Gänze an das Vergaberecht gehalten. Als eines der meistgeprüften Unternehmen trage er für einen gesetzeskonformen Beschaffungsprozess Sorge.