Ein Arbeitsrechtler sieht das Gehalt von Siemens-Betriebsratschef Adler kritisch. Maßstab sei seine frühere Tätigkeit, alles andere sei unrechtmäßig.
Der Wirbel um das Gehalt des deutschen Siemens-Gesamtbetriebsratschefs Lothar Adler könnte aus Sicht des Arbeitsrechtlers Oliver Ebert auch strafrechtliche Bedeutung bekommen. Medienberichten zufolge soll Adler nach seiner Wahl vom Vize zum Chef des Gesamtbetriebsrates Ende 2008 einen Gehaltszuschlag von 100.000 Euro bekommen haben. "Aus meiner Sicht gibt es dafür keinerlei logische Erklärung", sagte Ebert, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus der Kanzlei Brandi Rechtsanwälte, dem "Handelsblatt".
"Selbst wenn seine Vergleichsgruppe hohe variable Vergütungsanteile hatte, ist eine 50-prozentige Erhöhung nicht nachvollziehbar." Maßstab für die Bezahlung eines Betriebsrats sei laut Arbeitsrecht seine frühere Tätigkeit. "Alles andere ist nicht rechtmäßig", sagte Ebert.
Bruch des Betriebsverfassungsgesetzes?
Aus seiner Sicht könnte in diesem Fall das Betriebsverfassungsgesetz wegen Begünstigung gebrochen sein. "Solche Fälle bekommen aber auch sehr schnell eine strafrechtliche Komponente. Wenn der verantwortliche Arbeitgeber weiß, dass die Vergütung überhöht ist, könnte man ihm Untreue vorwerfen." Bei dem Unternehmen war dazu am Donnerstag keine Stellungnahme zu erhalten.
Laut "Süddeutsche Zeitung" bekommt Adler derzeit inklusive der bei Siemens für alle übertariflichen Führungskräfte üblichen erfolgsabhängigen Bestandteile ein Gehalt von mehr als 300.000 Euro, davon 200.000 Euro als fixe Bezüge. Am Vortag hatte Adler betont, er habe nie eine bestimmte Summe gefordert. Vielmehr habe er angesichts der Aufwertung seiner Position den Konzern gebeten, ein den Regeln der guten Unternehmensführung entsprechendes Gehalt zu ermittlen. Er müsse davon ausgehen, dass Siemens damals eine rechtlich einwandfreie Lösung gefunden habe, erklärte Adler.
(APA/dpa)