"Österreich" und "oe24.at" verletzen Ehrenkodex

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Die Entscheidung des Presserats betrifft die Bildberichterstattung der Fellner-Medien über einen Eifersuchtsmord. Auch "Krone"-Kolumnist Michael Jeannee ist gerügt worden.

Nachdem am Dienstag "Krone"-Journalist Michael Jeannee dem österreichischen Presserat zufolge mit einer Kolumne über zwei Raubüberfälle den Ehrenkodex verletzte, stehen nun auch Fellner-Medien in der Kritik. So habe die Tageszeitung "Österreich" sowie das dazugehörige Online-Portal "oe24.at" gegen den Ehrenkodex verstoßen. Konkret wurde die Bildberichterstattung über einen Eifersuchtsmord gerügt. Die im Juni veröffentlichten Darstellungen sind dem Senat 2 des Pressrats zufolge "entstellend und daher ein schwerer Eingriff in die Intimsphäre und die Menschenwürde des Opfers". Das teilte der Presserat am Freitag in einer Aussendung mit.

"Krone" verpixelte Fotos großflächig

Keinen Verstoß ortete man hingegen bei der "Kronen Zeitung", die über denselben Mordfall berichtet hatte. Das Blatt hat die Fotos großflächig verpixelt. Der Senat wies in seiner Begründung aber daraufhin, dass es gute Gründe gebe, "den Leichnam des Opfers dieses Eifersuchtsmordes überhaupt nicht zu zeigen". In diesem Zusammenhang sei besonders bei der Bildberichterstattung, die "eine starke Suggestivkraft" entfalte, eine besonderer Zurückhaltung seitens der Medien gefordert.

Zusätzlich kritisch äußerte sich der Senat darüber, dass bei einigen Artikeln über den betreffenden Mordfall die Adresse eines Frauenhauses veröffentlicht wurde, in dessen Nähe die Tat geschehen ist. Das untergrabe die Schutzfunktion dieser Einrichtungen, die ihre Adressen bewusst geheim halten. In den vorliegenden Fällen hat der Senat das Verfahren aus eigener Wahrnehmung eingeleitet.

"Österreich" und "Krone" nicht im Presserat

Weder "Österreich", "oe24.at" noch die "Kronen Zeitung" nahmen von der Möglichkeit der Teilnahme Gebrauch, hieß es weiters. Keines der betreffenden Medien ist bis dato Mitglied im Presserat.

(APA)

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