Schuldsprüche im Prozess um Justizdaten-Affäre

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WIEN: PROZESSSTART UM JUSTIZDATEN-AFFAeREAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und Kanzleikräfte sollen einer Kreditauskunftei gegen Entgelt Daten geliefert haben. Sie wurden zubedingten Haftstrafen verurteilt.

Im Prozess um die Justizdaten-Affäre sind am Dienstagabend im Wiener Straflandesgericht die Urteile gefallen. Die zwölf angeklagten Justiz-Beamte wurden zu jeweils bedingten Haftstrafen verurteilt. Sie wurden für schuldig befunden, von 2002 bis 2010 Exekutionsdaten von knapp 40.000 juristischen und 92.000 Privatpersonen weitergegeben und dafür insgesamt etwa 300.000 Euro kassiert zu haben.

Richterin Stephanie Öner verurteilte die Justiz-Beamten zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und 24 Monaten - mit einer dreijährigen Probezeit. Für die Richterin waren die Abfragen und Weitergaben der Daten "nicht nachvollziehbare Handlungen", die von Bediensteten getätigt worden waren, die einen "verantwortungsvollen Posten" innehatten.

Zwölf Gerichtsvollziehern, Rechtspflegern und Kanzleikräften, die verschiedenen österreichischen Bezirksgerichten (BG) tätig waren, wird vorgeworfen, dem Chef einer Wiener Kreditauskunftei zwischen 2002 und 2010 aus dem Exekutionsregister gegen Entgelt Namenslisten und Vermögensverzeichnisse übermittelt zu haben. Sie sollen dafür teilweise fünfstellige Summen kassiert haben.

Ihnen wurde Amtsmissbrauchs, Verletzung von Amtsgeheimnissen und Bestechlichkeit vorgeworfen, Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren drohten.

(APA)

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