OeNB-Pensionen: Klage gegen "Solidaritätsbeitrag"

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Nationalbank-Pensionisten weigern sich, einen "Pensionssicherungsbeitrag" von von 3,3 Prozent zu leisten und ziehen vor Gericht. Ihre Durchschnittspension: mehr als 5000 Euro.

Wien. Die Pensionisten der Oesterreichischen Nationalbank und die OeNB-Pensionsberechtigten mit „Altverträgen" bemühen nun die Gerichte, um einen kleinen Eigenbeitrag zu ihren weit überdurchschnittlichen Pensionen abzuwenden: Sie haben gestern, Freitag, beim Arbeits- und Sozialgericht Klage gegen den seit heuer geltenden „Pensionssicherungsbeitrag" von 3,3 Prozent eingebracht. Diese Abgabe war als „Solidaritätsbeitrag" im Vorjahr beschlossen worden, nachdem alle Versuche, die in Einzelverträgen festgeschriebenen extremen Pensionsprivilegien der Notenbankmitarbeiter zumindest abzumildern, an deren Widerstand gescheitert waren. Das Pensionssystem der Nationalbank, das für alle vor 1998 eingetretenen Mitarbeiter gilt (alle später eingestellten Notenbanker sind nach dem ASVG pensionsversichert), gehört zu den teuersten und privilegiertesten des Landes.

80 bis 85 Prozent des Letztbezuges

Mit solchen Verträgen ausgestattete Notenbankmitarbeiter können nach 35 Dienstjahren mit 55 Jahren in Pension gehen und erhalten dann 80 bis 85 Prozent ihres Letztbezuges als Altersversorgung. Diese Pension wird nach dem Tod des oder der Anspruchsberechtigten an Witwen, Witwer und Waisen bis zu deren Tod weiterbezahlt.

Die Durchschnittspension liegt über 5000 Euro brutto im Monat - und ist damit fünf mal so hoch wie die durchschnittliche ASVG-Pension und um 70 Prozent höher als die höchstmögliche Pension im ASVG. Derzeit bezahlt die Notenbank rund 1200 solcher Pensionen aus, 400 der insgesamt rund 1000 aktiven OeNBler haben noch Anspruch auf diese Betriebspension. Die Rückstellungen für diese Pensionen in der OeNB-Bilanz liegen bei zwei Mrd. Euro und stellen damit den Löwenanteil aller Pensionsvorsorgen der staatlichen und staatsnahen Betriebe.

Als Kompensation für den gescheiterten Versuch, diese Pensionsprivilegien zumindest abzumildern, ist im Vorjahr per Gesetz ein „Solidaritätsbeitrag" von 3,3 Prozent für OeNB-Pensionisten und drei Prozent für jene noch aktiven Notenbanker, die Anspruch auf diese Betriebspension haben, eingeführt worden. Dieser Beitrag wird seit Jahresbeginn automatisch vom Gehalt bzw. der Pension abgezogen.

Gutachten in Auftrag gegeben

Die OeNB-Pensionisten mit Altverträgen haben sich von Beginn an heftig gegen den Solidaritätsbeitrag gewehrt. Ihr Argument: Die Abgabe sei verfassungswidrig. Der Betriebsrat hat bereits zu Jahresbeginn ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Klagsfähigkeit der Anti-Beitragsargumente abzuklopfen. Dieses Gutachten ist nun offenbar zur Zufriedenheit der Pensionisten mit Altverträgen ausgefallen, sodass sie nun den Weg zum Gericht wagen. Zu ähnlichen Schlüssen ist offenbar auch ein Gutachten gekommen, das Notenbank-Gouverneur Ewald Nowotny schon vor einiger Zeit in Auftrag gegeben hatte - nachdem er vergeblich versucht hatte, in das Luxus-Pensionssystem seiner Bank einzugreifen. Damals hatte der Gutachter festgestellt, dass ein einseitiger Eingriff in die Einzelverträge der Alt-Mitarbeiter rechtlich nicht möglich sei.

Der Prozess vor dem Arbeitsgericht fällt in eine heikle Phase, denn demnächst beschäftigt sich gerade wieder einmal der Rechnungshof mit der Nationalbank und (unter anderem) auch mit deren Pensionssystem. Es bestehen wenig Zweifel daran, dass der Bericht - wie zuletzt 2010 - wieder sehr kritisch ausfallen wird. (höll/ju)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2013)

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