Mitentscheidung. Seit April letzten Jahres können EU-Bürger die Kommission mittels Unterschriftenaktion dazu zwingen, sich mit einem Thema zu befassen.
Wien. „Mit der Bürgerinitiative eröffnen wir ein ganz neues Kapitel in der europäischen Demokratie“, sagte der damalige Vorsitzende des Ministerrats, der dänische Europaminister Nicolai Wammen, im März 2012. Heute, nur eineinhalb Jahre später, muss die anfängliche Euphorie breiter Ernüchterung weichen. Keine einzige Initiative ist bisher abgeschlossen. Viele Begehren wurden aus formalen Gründen abgelehnt.
Aber von Anfang an: Die europäische Bürgerinitiative wurde ursprünglich im Vertrag von Lissabon verankert, um die partizipative Demokratie in der EU zu stärken. In vielen Staaten dominiert der Frust über mangelnde Beeinflussungsmöglichkeiten von Entscheidungsprozessen in der Brüsseler Kommission. Seit April letzten Jahres können die Bürger nun selbst und direkt Einfluss auf die Gesetzgebung der EU nehmen – zumindest in der Theorie.
Denn die Auflagen für eine erfolgreiche Bürgerinitiative sind hoch: Mindestens eine Million Bürger aus sieben der 28 Mitgliedstaaten müssen unterschreiben, damit sich die Kommission mit dem Thema befasst. In jedem Land gilt je nach Einwohnerzahl eine Mindestzahl an Unterschriften, in Österreich sind es 14.250.
Eine weitere Hürde: der technische Aufwand beim Unterschriften-Sammelsystem. Bevor Unterstützungsbekundungen online gesammelt werden können, müssen die Antragsteller einen Dienstanbieter suchen, der bereit ist, das Online-Sammelsystem zu hosten. In einem weiteren Schritt muss das System von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats zertifiziert werden – insgesamt also besonders für private Aktionisten eine mühsame Prozedur.
Breites Themenspektrum
Bisher haben 17 Bürgerinitiativen die Registrierung bei der Kommission geschafft. Sie decken ein breites Themenspektrum ab: So werden derzeit europaweit Unterschriften für Medienpluralismus, ein einheitliches Tempolimit von 30km/h in allen städtischen Gebieten der EU, ein bedingungsloses Grundeinkommen, das Recht auf Wasser oder gegen embryonale Stammzellenforschung gesammelt.
Abgeschlossen ist noch keine dieser Initiativen. Lediglich eine – „Wasser ist ein Menschenrecht“ – hat bisher die nötigen Unterschriften beisammen, um die Kommission zur Behandlung des Themas zu zwingen. Diese müssen bis zum 1.November aber noch geprüft und eingereicht werden. An diesem Stichtag laufen auch die Fristen für acht weitere der derzeit laufenden Initiativen ab. Die Kommission hat dann drei Monate Zeit, auf die Forderung zu reagieren. Im Falle der Wasserinitiative ist der gewünschte Erfolg aber schon im Zuge der Kampagne eingetreten: Binnenmarktkommissar Michel Barnier kündigte bereits im Juni an, Wasser aus dem EU-Gesetz zu Privatisierungen auszuklammern.
Anti-Atom-Initiative abgelehnt
Grundsätzlich wird eine Initiative von der Kommission nur genehmigt, wenn sie einen Themenbereich abdeckt, für den die Behörde zuständig ist. Bisher wurden zwölf Aktionen abgelehnt; das Anti-Atom-Begehren der Umweltorganisation Global 2000 gehört dazu. Die Kommission erklärte, dass ein Ausstieg aus der Atomenergie in den Verträgen der EU nicht vorgesehen sei.
Kaum verwunderlich ist, dass die Bürgerinitiative bei den eigentlichen Adressaten – den Bürgern – bisher wenig Beachtung findet. In einer Umfrage der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE), die vor einigen Monaten durchgeführt wurde, war das Instrument mehr als der Hälfte aller Befragten völlig unbekannt, 62Prozent hielten es aber für sinnvoll. Das positive Ergebnis: Vor allem junge Menschen bis 25 Jahre zeigten sich als Befürworter und begrüßten die neue Mitsprachemöglichkeit.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2013)