IHS-Keuschnigg für Zinsabzug bei Eigenkapital

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Unterstützung für Vorschlag der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Stärkung der Realwirtschaft.

Rust. „Meine Sympathie wäre da, wenn wir diesen Schritt tun würden.“ Mit diesen Worten unterstützte Christian Keuschnigg, Chef des Instituts für Höhere Studien (IHS), Ende voriger Woche den Vorschlag der Wirtschaftstreuhänder, einen Abzug von (fiktiven) Eigenkapitalzinsen als Betriebsausgaben zu ermöglichen. „Es wäre attraktiv, eine solche Eigenkapitalverzinsung einzuführen“, sagte Keuschnigg beim Jahresforum für Recht und Steuern (RuSt) in Rust.

Der Betriebsausgabenabzug ist einer der Vorschläge im „Steuerreformplan für Österreich 2014–2018“ der Wirtschaftstreuhänder. Diese wollen damit gegen die steuerliche Benachteiligung der Eigenkapitalfinanzierung ankämpfen. Derzeit sind nur Fremdkapitalzinsen abzugsfähig; außerdem wird die Zuführung von Eigenkapital nach wie vor mit Gesellschaftsteuer belastet, während die Rechtsgeschäftsgebühr für Kredite abgeschafft wurde. Vor diesem Hintergrund könnte der Eigenkapitalzinsabzug einen Anreiz für die Zuführung von Eigenkapital schaffen und der Realwirtschaft helfen, aus eigener Kraft zu wachsen, argumentieren die Wirtschaftstreuhänder.

Vermögensteuer abgelehnt

Keuschnigg äußerte sich erneut skeptisch zu einer – vor allem von der SPÖ geforderten – Wiedereinführung der Vermögensteuer: Nicht nur, dass die Erhebung teuer wäre, weil viele Vermögenswerte nicht gehandelt werden; bei Kapitalvermögen würde sie zudem entweder, in Zeiten niedriger Zinsen, in die Substanz gehen oder, bei hohen Zinsen, „lächerlich“ niedrig sein. „Das ist eine Umkehrung des Leistungsfähigkeitsprinzips“.

Womit könnte man sonst die absehbare Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs (teilweise) gegenfinanzieren? Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Friedrich Rödler: „Rein optisch“ wäre eine Erbschaftssteuer noch am ehesten erträglich, auch wenn er, Rödler, nicht glaube, dass sie nötig sei. Auch Keuschnigg sieht gute Argumente für eine Erbschaftssteuer, doch gehe diese in der Regel mit einer Nullbesteuerung der Kapitalerträge zu Lebzeiten einher. In einem Hochsteuerland (wie Österreich) könne es freilich auch beides kumulativ geben. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.10.2013)


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