Klimt-Restitution: Alte Fälle und eine Zeugin

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KlimtRestitution Alte Faelle eine(c) APA (OESTERREICHISCHE GALERIE BELVEDE)
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Das in London ausgestellte Porträt "Amalie Zuckerkandl" könnte erneut zur Restitution vorgeschlagen werden. Sammlerwitwe Leopold erinnert sich an den Verkauf des "Beethovenfrieses".

Nicht nur Gustav Klimts "Beethovenfries", auch ein weiteres Werk des Malers könnte zum Restitutionsfall werden - erneut. Der Anwalt der Bloch-Bauer-Erben, E. Randol Schoenberg, begehrt eine Neubewertung des Klimt-Gemälde "Amalie Zuckerkandl". Schoenberg erstritt 2004 die "Goldene Adele" und vier weitere Klimt-Gemälde für die Erbin Maria Altmann. "Amalie Zuckerkandl" ist derzeit in London anlässlich der Wiener Porträtausstellung "Facing the Modern" in der National Gallery zu sehen. "Bevor die National Gallery das Bild nach Österreich zurückgibt, sollte man vom österreichischen Kunstrückgabebeirat vielleicht eine neue Entscheidung fordern", schreibt Schoenberg in einem Kommentar für "Al Jazeera America".

2006 hatte ein österreichisches Schiedsgericht gegen eine Rückgabe des Porträts entschieden. Zwei Parteien, die Erben des früheren Besitzers Ferdinand Bloch-Bauer und die der Porträtierten Amalie Zuckerkandl, hatten zuvor eine Restitution verlangt. Ebenso wie die anderen Klimt-Bilder, die 2006 der Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann zugesprochen wurden, kam das Gemälde vor das Schiedsgericht, an dessen Entscheidung sich die Republik und die Erben zu halten beschlossen hatten. Wegen der komplizierten Ausgangssituation wurde dieser Fall allerdings gesondert behandelt. Schoenberg hatte das Urteil danach mehrmals erfolglos angefochten.

Leopold: Lederer mit Preis "hoch zufrieden"

Im Fall von Klimts "Beethovenfries", das vergangene Woche von den Erben nach Erich Lederer zur Rückgabe vorgeschlagen wurde, meldete sich indes Sammlerwitwe Elisabeth Leopold zu Wort. Rudolf Leopold stand mit Lederer zur Zeit des Verkaufs in engem Kontakt. Lederer habe den Verkaufspreis von 15 Millionen Schilling selbst festgesetzt und sei damit "hoch zufrieden" gewesen, so Leopold zu "News". Ihr Gatte sei von Lederer als Experte zugezogen worden, dieser habe den Wert auf die später tatsächlich bezahlten 15 Mio. Schilling geschätzt.

Um eine Einschätzung abgeben zu können, sei das Ehepaar Leopold ins Belvedere-Depot geführt worden, wo der Fries damals gelagert war. "Sie können sich nicht vorstellen, in welchem Zustand der Fries war! Es war schrecklich", so Leopold gegenüber dem "Standard": "Lederer hätte es gar nicht ausführen können. Bei jedem Transport wäre Farbe abgefallen."

Dass die Republik Lederer unter Druck gesetzt hatte, bestätigte Leopold allerdings. "Natürlich hatte Lederer schrecklichen Ärger! Die Republik hat ihn wirklich schlecht behandelt." Nach dem Verkauf sei er allerdings zufrieden gewesen.

Enger Zusammenhang mit Ausfuhrverbot?

Die Erben argumentieren, der Verkauf im Jahr 1973 sei nicht rechtmäßig gewesen und fordern den Fries von der Republik zurück. Nach der Restitution des Werks, das der Familie 1938 entzogen worden war, wurde es mit einem Ausfuhrverbot belegt und schließlich verkauft. Seit der Novelle des Kunstrückgabegesetzes im Jahr 2009 können auch solche Kunstgegenstände zurückgegeben werden, für die ein Kaufpreis bezahlt wurde, solange dies in "engem Zusammenhang" mit einem Ausfuhrverbotsverfahren stand.

Ob dieser Zusammenhang beim "Beethovenfries" gegeben ist, damit werden sich in den kommenden Monaten die Kommission für Provenienzforschung und der Restitutionsbeirat beschäftigen.

Keine Entscheidung bei Porträt Gertrud Loews

Zudem ließ am Mittwoch ein dritter Klimt-Restitutionsfall von sich hören: Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) nahm den Tod von Anthony Stephen Felsövanyi vor einigen Tagen zum Anlass, sich über die von der Sammlerwitwe Ursula Ucicky neu gegründete "Klimt-Foundation" zu beklagen. In diese wurde das schon lange als Restitutionsfall geltende Porträt von Felsövanyi Mutter, Gertrud Loew, eingebracht. Zum Tod des 99-Jährigen habe "sicher die Aufregung und die mit dem würdelosen Umgang mit seiner Familiengeschichte verbundene Kränkung beigetragen", so die IKG.

Bei der Klimt-Stiftung, die Werke der Privatsammlung Gustav Ucicky beinhaltet, bedauerte man das Ableben Felsövanyis - die Provenienzforschung zu diesem speziellen Fall sei allerdings bereits im Gange und noch heuer mit Ergebnissen zu rechnen, gab die "Klimt-Foundation" bekannt.

In der Stiftungsurkunde sei ausdrücklich festgehalten, dass bei jenen Werken, die in der NS-Zeit entzogen und danach über Umwege in die Stiftung gelangt sind, "gerechte und faire Lösungen im Sinne der Washington Principles" angestrebt werden. Für Klimts "Wasserschlangen" wurde bereits vor der Stiftungsgründung eine solche Lösung durch einen gemeinsamen Verkauf gefunden. Am Fall Felsövanyi werde "mit Nachdruck gearbeitet", so der Anwalt Andreas Nödl. Die Causa in einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Tod von Felsövanyi im Alter von 99 Jahren zu bringen halte er "für ausgesprochen unpassend".

(APA)

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