Streit: Ex-Notenbank-Vize vor Gericht

Wolfgang Duchatczek
Wolfgang Duchatczek(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Der frühere Vizechef der Nationalbank, Wolfgang Duchatczek, klagt seine Pension ein. Die erste Verhandlung dauerte 14 Minuten.

Wien. Obwohl es rechtlich nicht erforderlich gewesen wäre, ist der frühere Nationalbank-Vizechef, Wolfgang Duchatczek, am gestrigen Mittwoch persönlich vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht erschienen. Doch die erste Verhandlungsrunde dauerte nur 14 Minuten. Denn die Nationalbank (OeNB) und Duchatczek streiten sich, ob das Arbeits- und Sozialgericht in der Causa überhaupt zuständig ist. Duchatczek hat die Nationalbank auf Zahlung seiner Pension geklagt. Der Ex-Manager war im Sommer nach 37 Dienstjahren suspendiert worden. Denn die Staatsanwaltschaft hat gegen Duchatczek im Zusammenhang mit dem Schmiergeldskandal bei der Banknotendruckerei-Tochter der OeNB Anklage erhoben. Um Aufträge zu bekommen, soll die Nationalbank-Tochter Amtsträger in Syrien und Aserbaidschan bestochen haben. Duchatczek bestreitet alle Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

80 Prozent des Letztbezugs als Pension

Der Ex-Banker will nun vor Gericht festgestellt wissen, dass ihm sehr wohl eine Pension zusteht. In der Nationalbank bekommen viele Mitarbeiter 80 Prozent ihres Letztbezugs als Pension ausbezahlt. Bei Duchatczek sind das 215.360 Euro pro Jahr.

Die Nationalbank behauptet, dass das Arbeits- und Sozialgericht nur für einfache Arbeitnehmer, aber nicht für Duchatczek zuständig sei. Denn der frühere Vizechef sei als Direktoriumsmitglied weisungsfrei und nicht Arbeitnehmer im juristischen Sinn gewesen. Daher müsse der Fall vor dem Handelsgericht verhandelt werden, was Duchatczek bestreitet. In der nächsten Verhandlungsrunde am 14. Jänner 2014 soll nun die Zuständigkeit erörtert werden.

Wird Claus Raidl als Zeuge befragt?

Nach Ansicht von Richter Helge Eckert werde möglicherweise Nationalbank-Präsident Claus Raidl als Zeuge geladen. Weist das Arbeits- und Sozialgericht die Klage zurück, muss die Causa beim Handelsgericht wieder neu aufgerollt werden.

Zu berücksichtigen ist noch ein anderer Punkt: Die OeNB spricht sich für eine Unterbrechung des Verfahrens bis zur strafrechtlichen Klärung der Schmiergeldvorwürfe aus. Auch damit könnte sich das Ganze in die Länge ziehen. Duchatczek klagte zunächst auf Feststellung des Pensionanspruchs und auf Zahlung der Pension für Juli und August.

Sein Anwalt erweiterte die Klage am Mittwoch auf die Monate September und Oktober. Mit Jahresende würde auch eine Abfertigung fällig. Dabei dürfte es um ein Jahresgehalt gehen. In der Nationalbank haben SPÖ und ÖVP die Vorstandsposten untereinander aufgeteilt. Duchatczek stand der ÖVP nahe(höll)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.10.2013)

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