EU verbietet stromfressende Staubsauger

Staubsauger dürfen ab September 2014 nur noch unter 1600 Watt Leistung erbringen.
Staubsauger dürfen ab September 2014 nur noch unter 1600 Watt Leistung erbringen.(c) REUTERS (Marcelo del Pozo)
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Die EU-Kommission sagt stromfressenden Staubsaugern den Kampf an. Ab September 2014 gibt es keine Geräte über 1600 Watt mehr.

Wien/Brüssel. Das Verbot der Glühbirne könnte als Inbegriff für die Brüsseler Regulierungswut schon bald abgelöst werden – von einer Verordnung, die nicht minder Explosives zum Inhalt hat: Die EU-Kommission sagt stromfressenden Staubsaugern den Kampf an. Schrittweise dürfen ab kommendem September nur noch Geräte mit einer Leistung von maximal 1600 Watt verkauft werden. Exakt drei Jahre später soll die Grenze auf 900 Watt sinken. Derzeit liegen die beliebtesten Geräte bei 2000 Watt und darüber.

Zudem müssen die Staubsauger – wie das auch schon bei anderen Elektrogeräten der Fall ist – mit Etiketten (vom grün unterlegten A bis zum rot unterlegten G) für den Energieverbrauch gekennzeichnet werden. Die Verordnung gibt es zwar schon seit Juli, Ärger regt sich aber erst jetzt. Der deutsche EU-Abgeordnete Herbert Reul (CDU) kritisierte die „Verbotswut“ der Kommission in der deutschen „Bild“-Zeitung: „In der Wirtschaftskrise gibt es Wichtigeres als die europaweite Regulierung von Haushaltsgeräten“, so Reul.

„Gleiche Saugwirkung“

Die Kommission selbst kann die Kritik naturgemäß nicht nachvollziehen: Die Vorschriften hätten für den Endverbraucher keine negativen Auswirkungen, versichert Marlene Holzner, Pressesprecherin von Energiekommissar Günther Oettinger, im Gespräch mit der „Presse“. Staubsauger mit geringerem Energieverbrauch „haben die gleiche Saugwirkung wie stromfressende Geräte.“ Es hängt also nicht nur von der Wattzahl ab, wie schnell eine Wohnung staubfrei ist.

„Neben der Energieklasse müssen andere Leistungskriterien wie Staubaufnahme und Staubemission berücksichtigt werden“, meint auch Manfred Müllner vom Fachverband für Elektro- und Elektronikindustrie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Vonseiten des Verbandes zeigt man sich über die neuen Regeln zufrieden: „Das gibt dem Markt einen Innovationsschub“, meint Müllner.

Rechtsrahmen für die Verordnung ist die im Jahr 2005 beschlossene Ökodesign-Richtlinie, die 2009 überarbeitet und um die Frage des Energieverbrauches erweitert wurde. Davon betroffen: so gut wie alle Produkte, die Energie verbrauchen, also neben Staubsaugern TV-Geräte, Kühlschränke oder Computer – und eben auch Glühbirnen. Die Richtlinie legt für die einzelnen Produktgruppen aber noch keine konkreten Bestimmungen fest.

Das geschieht im Komitologie-Ausschuss der Kommission, in dem auch Experten aller Mitgliedstaaten sitzen. Dabei wird erörtert, welche Geräte zu viel Energie verbrauchen; unabhängige Studien erstellen das Einsparungspotenzial.

Was plant Kommission noch?

Die Kritik an diesem Verfahren liegt auf der Hand: Das EU-Parlament hat hier kein Mitentscheidungs-, sondern lediglich ein Einspruchsrecht. Ist ein Vorschlag ausgearbeitet, wird er den Abgeordneten des betreffenden Ausschusses vorgelegt. Erheben sie keinen Einspruch, passiert – nichts. Im Fall der Staubsaugerverordnung gab es einen Einspruchsversuch, den die Ausschussmehrheit aber ablehnte – weshalb sich das Plenum nicht mehr damit befasste.

Bleibt die Frage, welche weiteren Regulierungen die Kommission im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie plant. Noch in diesem Jahr tritt eine neue Verordnung für Wäschetrockner in Kraft: Die gewichtete Kondensationseffizienz darf ab 1. November nicht mehr kleiner als 60 Prozent sein.

Konkrete Entwürfe gibt es derzeit auch für Haushaltskaffeemaschinen, die sich ab dem Jahr 2015 nach einer bestimmten Zeit automatisch in einen Energiesparmodus schalten sollen. Auch bei den sogenannten „water related products“ – also Wasserhähnen, Duschköpfen oder Pumpen – wurde ein Energieeinsparungspotenzial festgestellt. („Die Presse“ berichtete).

Auf einen Blick

Die Ökodesign-Richtlinie wurde im Jahr 2005 beschlossen und 2009 überarbeitet. Sie umfasst alle „energieverbrauchsrelevanten Produkte“. Im Zug der Richtlinie wurde etwa das Verbot von Glühbirnen durchgesetzt. Nun sagt die EU-Kommission stromfressenden Staubsaugern den Kampf an.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.10.2013)

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