Uni-Zugang: Auch Prüfungsgebühr ist verfassungswidrig

Uni-Zugang: Prüfungsgebuehr
Uni-Zugang: Prüfungsgebuehr(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Immer mehr Unis wollen von angehenden Studierenden Geld für die Anmeldung zum Aufnahmetest verlangen, die Med-Unis tun es bereits. Zu Unrecht, besagt nun ein Gutachten der ÖH.

Wien. Mit der Einhebung autonomer Studiengebühren scheiterten Österreichs Universitäten (und mit ihnen ÖVP-Minister Karlheinz Töchterle) erst unlängst am Nein des Verfassungsgerichtshofs. Jetzt könnte die nächste Schlappe drohen – und zwar bei den selbsttätig eingehobenen Testgebühren: Die Unis seien – analog zum Studiengebührenentscheid des VfGH – „nicht befugt, im Rahmen ihrer Autonomie derartige Regelungen vorzunehmen“, heißt es in einem Gutachten des Rechtsanwalts und Verfassungsrechtlers Stefan Huber von der Kanzlei CHSH. Erstellt hat er das Gutachten im Auftrag der Österreichischen Hochschülerschaft.

Für die heimischen Unis könnte das zum Problem werden: Die Medizin-Unis, die schon seit Langem unter dem Ansturm auf ihren Aufnahmetest leiden, heben bereits seit zwei Jahren solche Gebühren ein. Da immer weniger zur Prüfung Angemeldete auch tatsächlich erschienen – die Quoten lagen zuletzt bei oft nur noch 50 Prozent – und die Kosten für die Tests hoch sind, wollten bislang auch andere nachziehen: Die Uni Wien will von Studienbewerbern in beschränkten Fächern ebenso eine Gebühr verlangen wie die Uni Graz, Letztere jedoch nur in Form einer Kaution, die man bei Erscheinen als Gutschein rückerstattet bekommen solle.

Unis droht die Rückzahlung

Studierende etwa der Medizin-Unis könnten, heißt es in dem Gutachten, nun Feststellungsbescheide beantragen „und diese bis zum Verfassungsgerichtshof anfechten“. Die Wahrscheinlichkeit, dass der VfGH die entsprechenden Satzungsregelungen der Unis „als verfassungswidrig aufhebt, sei „als sehr hoch zu beurteilen“. Im schlimmsten Fall müssten die Unis die Gebühren jedem Einzelnen rückerstatten.

Die Argumentation von Gutachter Huber lehnt sich an jene zu den autonomen Studienbeiträgen an: Bei Unkostenbeiträgen für Prüfungen handle es sich nicht um privatrechtlich Entgelte, sondern vielmehr um hoheitliche Gebühren – schließlich sei die Zulassung zum Studium ganz zweifellos ein Akt der Hoheitsverwaltung. Dies bedeute, „dass sich die Unis [...] an die verfassungsrechtlichen Vorgaben für hoheitliches Handeln halten müssen. Prüfungsgebühren sind damit Bestandteil zumindest des Studienrechts und dürfen als solche nicht autonom von den Unis eingehoben werden“, heißt es im Gutachten.

Oder, anders formuliert: Wie schon bei den autonomen Studiengebühren fehle den Unis die explizite gesetzliche Ermächtigung. Die Autonomie der Universitäten reicht nicht so weit, selbst die Höhe allfälliger Gebühren zu bestimmen.

Die Hochschülerschaft überlegt nun, gegen die Med-Unis vorzugehen. Man wolle Studierende dazu motivieren, vor Gericht zu ziehen – und jene, die klagen, auf jeden Fall dabei unterstützen, sagt ÖH-Vorsitzender Florian Kraushofer. „Wenn man solche Tests durchführt – deren Notwendigkeit wir ja ohnehin infrage stellen –, soll man keinesfalls die Studierenden dafür abzocken, die dann womöglich eh gar keinen Studienplatz bekommen.“

Dass Gutachter Huber in seiner Rechtsmeinung vom VfGH bestätigt würde, ist jedenfalls nicht unwahrscheinlich: Auch in Sachen Studiengebühren verfasste er bereits einmal ein Gutachten für die ÖH. Die Verfassungsrichter waren zu guter Letzt seiner Meinung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.10.2013)

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