Studiengebühr: Unis müssen 12 Millionen Euro zurückzahlen

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Studiengebuehr, Uni(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der VfGH hebt die Satzungen der Universitäten auf. Jetzt beginnt die komplizierte Refundierung an rund 33.000 Studierende.

Wien. Neu angeschaffte Computerprogramme, eigens abgestellte Mitarbeiter und riesige zu bearbeitende Datenmengen: Die Unis hatten mehrere Wochen Zeit, sich auf die komplizierte Rückzahlung der zu Unrecht eingehobenen Studiengebühren vorzubereiten. Jetzt ist es soweit. Der Verfassungsgerichtshof hat die dementsprechenden Satzungen aufgehoben und damit den Weg für die Refundierung an jeden einzelnen Studenten frei gemacht.

Betroffen sind jene acht Universitäten – darunter die Uni Wien, die Wirtschafts-Uni und die großen Grazer Unis –, die sich im Wintersemester 2012/13 auf Anraten von Minister Karlheinz Töchterle (ÖVP) dazu entschieden haben, auch ohne dementsprechende gesetzliche Grundlage Gebühren einzuheben. Die autonome Regelung scheiterte nach Klagen von Studierenden vor dem VfGH, der in einem Erkenntnis im Juli unter anderem den Gleichheitsgrundsatz verletzt sah – und zudem anmerkte, dass die selbsttätige Einhebung von Gebühren nicht in der Autonomie der Universitäten liege. Die Aufhebung der einzelnen Uni-Satzungen „heute ist eine Konsequenz dieser früheren Entscheidung“, verkündete der VfGH gestern, Mittwoch.

Enormer Verwaltungsaufwand


Die Rückzahlung dürfte so kompliziert werden, wie sie klingt: Insgesamt müssen die Unis rund zwölf Millionen Euro rückerstatten – aufgeteilt auf circa 33.000 Studierende. Jede Uni hat sich dafür eigene Vorgehensweise zurechtgelegt. Die Uni Wien etwa, an der exakt 14.786 Studierende betroffen sind, informiert jeden einzelnen per E-Mail oder auf dem Postweg. Die Studierenden werden aufgefordert, über ihren Uni-Account ihre Bankdaten bekannt zu geben. Wer nicht mehr an der Uni Wien inskribiert ist, muss sich dafür eigens neu anmelden. Wer nicht über ein österreichisches oder deutsches Bankkonto verfügt, muss sich gesondert per Mail bei der Uni melden. Die zurückzuzahlenden Beträge werden den Unis vom Ministerium ersetzt. Auch jene 13 Unis, die sich damals nicht getraut haben, Studiengebühren zu kassieren, sollen Geld erhalten. Für den immensen Verwaltungsaufwand, der den Unis bei der Refundierung entsteht, fand man ebenfalls eine Lösung: Das Ministerium stellt 500.000 Euro zur Verfügung, heißt es in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage.
Die derzeitigen Gebühren bleiben davon übrigens unberührt: Es gilt weiter jene Regelung, auf die sich die Koalition nach langem Taktieren im Dezember 2012 einigen konnte. Demnach müssen momentan langsame Studierende 363,36 Euro im Semester bezahlen, sofern sie nicht in eine der zahlreichen Ausnahmeregelungen fallen. Studierende aus Nicht-EU-Staaten zahlen das Doppelte.

Kontroverse um Testgebühren


Unterdessen ist an einer anderen Front aber bereits ein neuer Streit entbrannt: Ein Gutachten der ÖH kommt zu dem Schluss, dass auch die Unkostenbeiträge, die die drei Medizin-Unis derzeit von allen verlangen, die den Aufnahmetest absolvieren wollen, verfassungswidrig sind. („Die Presse“ berichtete exklusiv.) An der Medizin-Uni Wien zeigt man sich unbeeindruckt: Man war und ist davon überzeugt, dass das Vorgehen rechtskonform ist. Jeder Schritt sei mit dem Wissenschaftsministerium akkordiert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.10.2013)

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